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Zuletzt aktualisiert am 02. Februar 2026 | 15:20

Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl 2026 in Bayreuth: Wahlbenachrichtigungen, Wählerverzeichnisse und Briefwahl

von Michael Christensen

Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl, Wählerverzeichnis: Die Stadt Bayreuth informiert über alle wichtigen Schritte zur Kommunalwahl 2026. Hier finden Wahlberechtigte kompakt, was sie wissen müssen – von Fristen über Unterlagen bis zur Stimmabgabe.

Symbolbild Kommunalwahl: Pixabay
Symbolbild Kommunalwahl: Pixabay

Die ersten Wahlbenachrichtigungen sind seit dem Wochenende auf dem Postweg. Rund 56.300 Wahlberechtigte in Bayreuth sollen ihre Unterlagen bis spätestens 15. Februar erhalten. Damit können ab sofort Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragt werden. Die Stadt Bayreuth informiert zudem über Einsichtsmöglichkeiten in die Wählerverzeichnisse.

Was steht in der Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung enthält:

  • die Bestätigung der Wahlberechtigung
  • den Wahltermin (8. März 2026)
  • den Stimmbezirk und den Abstimmungsraum für die Urnenwahl
  • Hinweise zu Öffnungszeiten am Wahltag
  • einen Vordruck zur Beantragung eines Wahlscheins (für Briefwahl oder Wahl in einem anderen Stimmbezirk)
  • Informationen zu den Wahlarten (Urnenwahl und Briefwahl)

Was tun, wenn keine Wahlbenachrichtigung ankommt?

Wer in Bayreuth bis spätestens 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.

Der Einspruch ist während der Auslegungsfrist der Wählerverzeichnisse beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus möglich.

Wann und wo liegen die Wählerverzeichnisse aus?

Die Wählerverzeichnisse für die Urnengänge liegen vom 16. bis 20. Februar im Einwohner- und Wahlamt im Neuen Rathaus aus (Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer 306, barrierefrei).

Öffnungszeiten zur Einsicht:

  • Montag, 16. Februar: 7.30–17 Uhr
  • Dienstag, 17. Februar: 7.30–17 Uhr
  • Mittwoch, 18. Februar: 7.30–18 Uhr
  • Donnerstag, 19. Februar: 7.30–17 Uhr
  • Freitag, 20. Februar: 7.30–13 Uhr

Jede wahlberechtigte Person kann prüfen, ob die zu ihr gespeicherten Daten richtig und vollständig sind.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist Beschwerde einlegen. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Wo und wie kann ich bei der Kommunalwahl abstimmen?

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Verzeichnis er geführt wird.

Mit einem Wahlschein ist die Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Stadt Bayreuth oder per Briefwahl möglich.

Wie beantrage ich einen Wahlschein?

Der Wahlschein kann bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, im Neuen Rathaus (1. Stock, Zimmer 123–126) beantragt werden:

  • schriftlich
  • per Fax oder E-Mail (Einwohneramt@stadt.bayreuth.de)
  • elektronisch in dokumentierbarer Form
    mündlich (nicht telefonisch)

Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte Antragsvordruck kann verwendet werden.

Wie funktioniert die Briefwahl in Bayreuth?

Die Stadt rechnet in diesem Jahr damit, dass etwas mehr als die Hälfte der Stimmzettel per Briefwahl eingehe: Erwartet werden rund 30.000 von insgesamt 56.300 Stimmen.

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beim Wahlamt der Stadt Bayreuth beantragt werden. Zuständig ist das Wahlamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13. Hier können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online beantragen.

Ab wann werden Briefwahlunterlagen verschickt?

Aufgrund einer Gesetzesänderung werden die Briefwahlunterlagen nicht mehr 41 Tage, sondern erst 20 Tage vor dem Wahlsonntag verschickt. Der frühestmögliche Versand ist Montag, 16. Februar.

Ab diesem Zeitpunkt können Wahlberechtigte ihre Unterlagen auch direkt im Neuen Rathaus abholen. Dort richtet die Stadt ein Briefwahlbüro ein. Eine Stimmabgabe vor Ort in Wahlkabinen ist ebenfalls möglich.

Diese Unterlagen sind enthalten

Die Briefwahlunterlagen umfassen:

  • den Wahlschein
  • die Stimmzettel für die Stadtratswahl und die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters
  • einen Stimmzettelumschlag
  • einen roten Wahlbriefumschlag

Briefwahlbüro im Neuen Rathaus: Ort und Zeiten

Das Briefwahlbüro befindet sich im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses in den Zimmern 123 bis 126. In jedem Raum steht eine Wahlkabine zur Verfügung. Zusätzlich werden im Foyer des 1. Obergeschosses weitere Wahlkabinen aufgebaut.

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 18 Uhr
Freitag: 7.30 bis 16 Uhr

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