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Coronavirus

Kreisrat missachtet Quarantäneanordnung: Das sagt das Landratsamt Bayreuth

Das ist die Reaktion des Landratsamtes Bayreuth auf Kreisrat Hans Hümmers Missachtung der Quarantäneanordnung.

Eigentlich ist Hans Hümmer, Kreisrat des Landkreises Bayreuth einer Quarantäneanordnung des Landratsamtes unterlegen, doch er hat sie missachtet. Das ist die Reaktion aus dem Landratsamt.

Hintergrund: 

Am Mittwoch (3.3.2021) war ein Teilnehmer der Sitzung des Ältesten- und Kreisausschusses in Bayreuth positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Kreisrat missachtet Quarantäneanordnung: Das sagt das Landratsamt Bayreuth

“Es ist richtig, dass Herr Hümmer als Teilnehmer der Sitzungen des Ältesten- und Kreisausschusses im Landratsamt Bayreuth am Montag, den 1. März 2021, zunächst von der Kontaktermittlung wegen Einwänden des Betroffenen (regelmäßiges Wechseln der Maske) am 3. März 2021 als Kontaktperson 2 eingestuft wurde.Dies wurde ihm am selben Tag per E-Mail zugestellt. Diese Entscheidung wurde bereits am Folgetag nach einer Neubewertung der Umstände des Einzelfalls telefonisch korrigiert. Hier wurde Herr Hümmer als Kontaktperson 1 eingestuft. Die unmittelbare Nähe zum Indexfall und die Länge der Sitzungen waren für diese Entscheidung maßgeblich. Der Betroffene reagierte auf diese Mitteilung erbost und zeigte sich uneinsichtig und verständnislos. Er sieht sich bis heute als Kontaktperson 2.”

(Pressestelle Landratsamt Bayreuth)

Trotz mehrfacher Aufforderung nicht auf Corona-Quarantäne reagiert

Hans Hümmer sei vom Gesundheitsamt in mehreren Telefonaten aufgefordert Orden, sich entsprechend den Maßgaben als KP1-Person zu verhalten und die Quarantäne strikt einzuhalten. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung wegen Verstößen gegen die Quarantäne-Regeln sei dem Kreisrat eine ausführliche Erklärung und die schriftliche Einstufung als KP1-Person am 10. März 2021 per Mail übermittelt worden

Fakt ist, dass die Einstufung als KP1-Person nach den aktuell in Bayern für alle geltenden Regeln, unabhängig vom Gesundheitszustand, eine Quarantäne für 14 Tage nach sich zieht. Diese kann erst am 14. Tag nach dem letzten Kontakt durch eine negative PCR- oder POC-Antigentestung durch geschultes Personal aufgehoben werden.

“Warum?”

“Warum sich Herr Hümmer als Person des öffentlichen Lebens nicht den Regelungen unterwirft, die für alle gelten, erschließt sich nicht. Landrat Florian Wiedemann appelliert gerade an die gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises, sich an die vorgegebenen Regelungen zu halten. Die politischen Vertreter haben hier eine wichtige Vorbildfunktion, die es zu beachten gilt. Sonderregelungen, die einzelne Personen in Anspruch nehmen wollen, fördern nicht gerade die Akzeptanz der breiten Bevölkerung für getroffene Quarantänemaßnahmen. Der Landrat bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei der überwiegenden Mehrzahl der betroffenen Kreisrätinnen und Kreisräte für die strikte Einhaltung der Quarantäneregelungen.”

(Pressestelle Landratsamt Bayreuth)

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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