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zwischen Menschlichkeit und Paragrafen

Droht Viktor die Abschiebung?: Väter klagen gegen Asyl-Entscheidung

Eine Familie aus Russland – zwei Väter und ihr volljähriger, pflegebedürftiger Sohn – haben Angst getrennt zu werden und sind vor das Verwaltungsgericht Bayreuth gezogen. Während die beiden Adoptivväter in Deutschland Asyl erhalten haben, wurde der Asylantrag des 26-jährigen Sohnes abgelehnt. 

Viktor ist 26 Jahre alt und ist auf Hilfe angewiesen. Er sitzt im Rollstuhl und leidet an infantiler Zerebralparese. Während seine Adoptivväter in Deutschland längst Schutz gefunden haben, kämpft Viktor gegen einen ablehnenden Bescheid des BAMF.

Wenn Volljährigkeit zum Risiko wird

In Deutschland gibt es das sogenannte Familienasyl. Das klingt erst einmal nach Sicherheit. Wer als Familienmitglied eines anerkannten Flüchtlings nachkommt, erhält oft „automatisch“ den gleichen Schutzstatus. Doch hier liegt der juristische Hund begraben: Diese Regelung gilt fast ausschließlich für minderjährige Kinder.

Sobald man 18 ist, gilt man vor dem Gesetz als eigenständig – wenn man aufgrund einer schweren Behinderung wie Viktor auf die tägliche Pflege der Eltern angewiesen ist, gilt eine Grenze von 25 Jahre. Seit seinem letzten Geburtstag ist er dafür offiziell zu alt.

Bayreuth entscheidet

Eine Abschiebung steht aktuell nicht zur Debatte. Selbst die zuständige Richterin stellte während der Verhandlung am 29. Januar 2026 klar: „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens kann Viktor nicht abgeschoben werden.“ Das BAMF in Nürnberg hat bisher keine Ausreiseaufforderung erlassen – und wird das wohl auch nicht tun.

Warum dann überhaupt der Stress vor Gericht?

  • Rechtliche Absicherung: Ein bloßes „Nicht-Abschieben“ ist kein dauerhafter Aufenthaltsstatus. Ohne offiziellen Schutzstatus (Flüchtlingsanerkennung oder subsidiärer Schutz) hängt Viktor in der Luft.

  • Familieneinheit: Es geht darum, dass die Familie offiziell als Einheit anerkannt wird, um langfristig Planungssicherheit zu haben.

  • Härtefall-Option: Überraschenderweise wurde ein klassischer Härtefallantrag bisher gar nicht geprüft; man wählte direkt den Weg über die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Warum der Anwalt sich so entschieden hat, ist unklar.

Russland als „sicheres Land“? Ein Widerspruch zur Realität

Im Kern des Verfahrens steht der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Amt sieht in Russland offenbar keine unmittelbare Gefahr für Viktor. Seine Eltern zeichnen jedoch ein völlig anderes Bild der Lage vor Ort und schilderten vor Gericht die eigene Verfolgung und auch die menschenunwürdigen Zustände in Unterkünften für Menschen mit Behinderung wie Viktor.

Wie geht es weiter? Das Urteil naht

Die mündliche Verhandlung ist abgeschlossen, die Argumente liegen auf dem Tisch. Nun heißt es Warten. Das Verwaltungsgericht will seine Entscheidung schriftlich zustellen.

Unklar ist aktuell ob zwei Beweisanträge, die der Rechtsanwalt der Väter gestellt hat, angenommen werden. Sollten diese angenommen werden, könnte sich das Verfahren noch über Jahre hinziehen, wird im Verfahren postuliert.

Die Vertreterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sagte in der Verhandlung: „Wir erkennen das Problem und wollen die beste Lösung finden,“ in Richtung des Anwalts sagte sie: „Sie sollten Ihre Mandanten besser aufklären. Die beiden haben Angst, dass die Familie auseinandergerissen wird. Aber das steht ja gar nicht im Raum.“

Keine Abschiebung, aber offene Rechtsfrage

Philipp Hetzel, Vorsitzender Richter und Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Bayreuth, erklärt:

„Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde im November 2025 abgelehnt, da sich nach damaliger Aktenlage keine Erfolgsaussichten ergaben. Zudem enthält der Bescheid des BAMF keine Abschiebungsandrohung.“

Weiter betont Hetzel:

„Der Kläger kann unabhängig vom Ausgang des Verfahrens derzeit nicht abgeschoben werden.“

Wunsch nach rechtlicher Sicherheit

Auch ohne aktuelle Abschiebungsgefahr empfindet die Familie die Situation als belastend. Eine bloße Duldung bietet aus ihrer Sicht keine langfristige Sicherheit. Die Eltern befürchten offenbar, dass sich der Status ihres Sohnes durch neue Bewertungen oder politische Entscheidungen jederzeit ändern könnte.

Mahnwache vor dem Gericht

In Solidarität mit der Familie organisierten mehrere Gruppen in Bayreuth eine Mahnwache vor dem Verwaltungsgericht.

Unterstützt wurde die Aktion unter anderem vom Verein Quarteera e. V., der die Familie juristisch begleitet, sowie von der Hochschulgruppe Amnesty International Bayreuth.

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Streitpunkt: Familiäre Einheit und Behindertenrechte

Ein deutsches Gericht hat das Vormundschaftsverhältnis der Väter bereits bestätigt. Für Quarteera e. V. ist der Fall klar:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Familie rechtlich anerkannt wird, einem vollständig pflegebedürftigen Familienmitglied aber der Schutz verweigert wird“, so ein Sprecher. Hier kollidierten Asylrecht und Behindertenrechte.

Das BAMF verweist dagegen auf die individuelle Prüfung von Fluchtgründen. Da dem Sohn keine persönliche politische Verfolgung drohe und im Herkunftsland eine medizinische Grundversorgung bestehe, sei der Antrag abgelehnt worden. Kritiker sehen darin eine Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Schutzes queerer Familien.

Entscheidung mit Signalwirkung

Die beiden Adoptivväter waren 2022 aus Russland geflohen und erhielten 2025 Asyl wegen der Gefährdung homosexueller Paare. Für ihren Sohn gilt diese Entscheidung bislang nicht.

Der Fall wirft über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Fragen auf: Wie ist familiäre Einheit bei volljährigen, schwerbehinderten Kindern zu bewerten? Welche Rolle spielt der Schutz queerer Familien? Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth könnte weitreichende Bedeutung haben.