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Zuletzt aktualisiert am 14. April 2026 | 14:08

Vermessung

Landkreis Bayreuth wird 500 qm kleiner

von Katharina Müller-Sanke

Eine Vermessung bringt es ans Licht: Eine Gemeindeverbindungsstraße im Grenzgebiet zur Oberpfalz verläuft seit Jahren durch zwei Landkreise gleichzeitig. Jetzt wird die Karte neu gezeichnet.

Nahaufnahme einer Straße. Symbolbild: Pixabay
Straße Symbolbild ©Pixabay

Der Fehler steckt im Detail

Wer eine Straße erneuert, muss sie zuerst vermessen. Genau das wurde der Gemeinde Immenreuth im Landkreis Tirschenreuth zum „Verhängnis“. Bei der Vermessung der Gemeindeverbindungsstraße von Ahornberg über Herzogshut nach Poppenberg stellte sich heraus: Der Straßenkörper liegt nicht vollständig auf Immenreuther Gebiet. Ein Teil – vor allem der Entwässerungsgraben – befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchenpingarten im Landkreis Bayreuth. Die Grenze zwischen Oberpfalz und Oberfranken verlief jahrelang mitten durch die Straße.

Warum das so nicht bleiben kann

Für Behörden ist ein solcher Grenzverlauf ein echtes Problem: Immenreuth ist als Straßenbaulastträgerin für die GVS zuständig; Die Gemeinde baut und unterhält die Straße also auf eigene Kosten. Dass dabei ein Teil des Straßenkörpers formal in einem anderen Landkreis und einem anderen Bezirk liegt, schafft unklare Zuständigkeiten und widerspricht laut bayerischem Verwaltungsrecht dem öffentlichen Interesse. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat solche „unorganischen Grenzverläufe“ in ständiger Rechtsprechung als beseitigungswürdig eingestuft.

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Was konkret passiert

Ein kleiner Flächentausch mit großer Wirkung

Die Lösung ist ein präziser Gebietstausch: 79 Quadratmeter wandern von Immenreuth nach Kirchenpingarten, 532 Quadratmeter in die Gegenrichtung. Unterm Strich gewinnt Immenreuth – und damit der Landkreis Tirschenreuth und der Bezirk Oberpfalz – netto 453 Quadratmeter hinzu. Der gesamte Straßenkörper liegt damit künftig sauber auf einer Seite der Grenze.

Niemand muss umziehen

Alle betroffenen Flurstücke sind unbewohnt und ausschließlich mit Straßenkörpern bebaut. Anwohner werden nicht beteiligt, Eigentumsrechte nicht angetastet. Die Verordnung verschiebt nur die kommunalen Grenzen – mehr nicht.

Alle ziehen mit

Das Verfahren läuft seit Sommer 2025 und stößt auf keinerlei Widerstand. Immenreuth stimmte im Oktober 2025 zu, der Bezirk Oberpfalz und der Landkreis Tirschenreuth folgten kurz darauf. Kirchenpingarten gab im März 2026 grünes Licht. Jetzt fehlte nur noch das formelle Ja des Landkreises Bayreuth und die Karte stimmt wieder. Der Kreisausschuss des Landkreises hat zugestimmt.

FAQ

Warum wird die Grenze überhaupt geändert?

Weil der Straßenkörper einer Gemeindeverbindungsstraße bislang über zwei Landkreise und zwei Bezirke verteilt war. Das schafft unklare Zuständigkeiten – und muss nach bayerischem Recht bereinigt werden.

Verlieren Bürgerinnen und Bürger durch die Änderung etwas?

Nein. Betroffen sind ausschließlich unbewohnte Straßenflurstücke. Wohnhäuser, Grundstücke und Eigentumsrechte bleiben vollständig unangetastet.

Wer erlässt die Gebietsänderung offiziell?

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Regierung der Oberpfalz hat das vorbereitende Verfahren durchgeführt.p>

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