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Zuletzt aktualisiert am 02. November 2020 | 10:56

Corona-Beschränkungen

Lockdown in Bayern: Diese neuen Regeln gelten ab sofort

Ab dem 2. November gilt in Bayern der Lockdown. Damit solle das Infektionsgeschehen kontrolliert werden und die Corona-Neuinfektionen gesenkt werden. Diese Regeln gelten jetzt in Bayern.

Bis zur nächsten MPK plant Bayerns Regierung keine Änderungen an den Corona-Regeln. Symbolfoto: Bayerische Staatskanzlei
Bis zur nächsten MPK plant Bayerns Regierung keine Änderungen an den Corona-Regeln. Symbolfoto: Bayerische Staatskanzlei

Neuer Lockdown in Bayern: Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen gibt es in ganz Deutschland einen zweiten Lockdown. Vergangene Woche hat Ministerpräsident Markus Söder mit dem bayerischen Kabinett besprochen, wie dieser Teil-Lockdown im Freistaats umzusetzen ist. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 2. November 2020.

Auch interessant: Hier gibt es die aktuellen Corona-Zahlen aus Oberfranken.

Im Vordergrund der Corona-Beschränkungen soll die Reduzierung sozialer Kontakte stehen. Von dem Lockdown ist vor allem die Gastronomie und die Kultur massiv betroffen.

Lockdown in Bayern: Das gilt ab November

Ab dem 2. November gelten in Bayern für zunächst vier Wochen folgende Corona-Regeln:

  • Kontakte reduzieren: Personen aus maximal zwei Hausständen dürfen sich in der Öffentlichkeit oder im Privatem treffen. Die Anzahl von zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden
  • Gastronomie geschlossen: Restaurants, Kneipen, Bars oder Diskos müssen schließen. Ab dem 2. November dürfen Speisen oder Getränke ausschließlich zum Mitnehmen angeboten werden.
  • Freizeit und Kultur: Sämtliche Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen im November ebenfalls schließen. Dazu zählen beispielsweise Kinos, Freizeitparks, Zoos, Wellness, Sauna, Theater oder Bordelle.
  • Veranstaltungen: Alle Veranstaltungen in Bayern müssen während des Lockdowns abgesagt werden. Dazu zählen auch Messen. Demonstrationen und Gottesdienste dürfen allerdings wegen der Verfassung stattfinden.
  • Sport: Schwimmbäder und Fitnessstudios müssen schließen. Amateursport wird eingestellt. Lediglich Individualsport – wie Joggen – darf ausgeübt werden. Profisport darf ohne Zuschauer stattfinden.
  • Reisen:Hotels und Pensionen müssen für Feriengäste und Touristen schließen. Lediglich berufliche Reisen sind gestattet, von privaten Reisen und Besuchen wird abgeraten. Dienstreisende dürfen in Hotels in Bayern übernachten, die Aufnahme von Touristen ist verboten.
  • Kosmetik und Tattoo: Behandlungen von Kosmetik-, Massage-, oder Tattoostudios sind in Bayern verboten, wenn dort Körperkontakt ausgeübt wird. Ausnahme ist medizinisch notwendige Physiotherapie. Friseure bleiben ebenfalls geöffnet.

Das bleibt während des Lockdowns in Bayern geöffnet

Im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr bleiben folgende Einrichtungen geöffnet:

  • Schulen und Kitas: Diese Einrichtungen bleiben geöffnet. Allerdings gilt je nach Corona-Ampel Maskenpflicht.
  • Einzelhandel: Sämtliche Geschäfte dürfen geöffnet bleiben. Hier wird allerdings die Anzahl der Kunden eingeschränkt: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter lautet die Regel in Bayern.

All diese Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 30. November, um die Corona-Infektionen wieder unter Kontrolle zu bekommen. Während dieser Zeit sollen Mitarbeiter wenn möglich von Zuhause arbeiten. Die Unternehmen sollen dies ermöglichen, um Kontakte weitestgehend einzuschränken.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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