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Gericht

Mann aus Bayreuth soll Kinderpornos verbreitet haben: So hat das Bayreuther Gericht geurteilt

Ein 26-jähriger Mann aus Bayreuth soll über sein Handy kinderpornographische Inhalte verbreitet haben. Heute, am 07. Dezember 2021, fand im Amtsgericht Bayreuth die Verhandlung statt.

Am Amtsgericht Bayreuth war heute (07. Dezember 2021) ein 26-jähriger Mann angeklagt, der kinderpornographische Inhalte besessen und verbreitet haben soll.

Der Mann lebt mittlerweile in Chemnitz, ist jedoch in Bayreuth aufgewachsen.

Mann in Bayreuth soll Kinderpornos verschickt haben

Die Staatsanwältin Kathrin Hecht verliest zu Beginn der Verhandlung die Anklage. Darin heißt es, dass er am 13. Mai 2019 mit seinem Handy ein Video mit einer Länge von 42 Sekunden in eine WhatsApp-Gruppe namens “SixFeetUnderGaming” geschickt habe, das einen etwa 10-Jährigen und einen 14-Jährigen beim Analverkehr gezeigt habe. Im November wurde in Bayreuth ein Sexualstraftäter verurteilt.

Weiterhin sei bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem Computer des Angeklagten ein kinderpornographische Bilder gefunden worden, die sexuelle Handlungen eines Paares in Gegenwart eines 10-Jährigen und Oralverkehr zwischen Jugendlichen unter 18 Jahren zeigen sollen sowie zwei Videos, in denen ein 14-jähriger Junge masturbiere und ein 14-Jähriger Geschlechtsverkehr mit einem Esel habe.

Angeklagter aus Bayreuth gesteht

Der Angeklagte machte im weiteren Verlauf der Verhandlung Angaben zu den Anschuldigungen, in denen er zugab, dass er im Besitz der Materialien war. Er gab ebenfalls zu, das erstgenannte Video in der WhatsApp-Gruppe “SixFeetUnderGaming” geteilt zu haben. Er wisse allerdings nicht, was ihn dazu geritten haben könnte, dies zu tun.

In der WhatsApp-Gruppe seien häufiger zu Satire bzw. humoristischen Zwecken Bilder und Videos geteilt worden, die anrüchiger Natur gewesen seien, allerdings nie kinderpornographische Inhalte. Der Administrator der Gruppe bestätigte in seiner Zeugenaussage außerdem, dass der Humor der WhatsApp-Gruppe eher tief gewesen sei.

Zum Besitz der kinderpornographischen Bilder bekannte sich der Angeklagte schuldig, er gehe allerdings davon aus, dass er diese Medien zwischen seinem 14. und 18 Lebensjahr bekommen habe, wahrscheinlich über diverse soziale Medien und Chatprogramme wie WhatsApp oder ICQ. Über Synchronisationsvorgänge zwischen seinen Handys und seinem PC, den er mit 18 Jahren für einen Laptop ausgetauscht habe, hätten die Bilder und Videos weiterhin Bestand gehabt. Genützt, verbreitet oder Ähnliches habe er sie nicht. Die Daten hätten nur auf dem Computer “herumgelegen”.

Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht?

In diesem Zuge war ein weiterer Streitpunkt der Verhandlung, ob das Jugendstrafrecht, oder das allgemeine Strafrecht beim Angeklagten greifen müsse. Als er das Video in der WhatsApp-Gruppe geteilt hatte, war der Angeklagte bereits 23 Jahre alt und somit volljährig. In Besitz der Materialien könne er allerdings bereits viele Jahre vorher gekommen sein.

Auch interessant: Bei einer Vergewaltigung in Bayreuth, die bereits 2020 stattfand, hat das Gericht letzte Woche entschieden.

Eine Sachverständige, die die Daten des Computers und des Handys des Angeklagten ausgewertet hatte, war als Zeugin geladen und bestätigte für die meisten Bilder und Videos ein Erzeugungsjahr von 2013 oder 2014. 2013 war der Angeklagte 18 geworden, allerdings könnten viele der Dateien auch aus Synchronisationsvorgängen von früheren Geräten stammen.

Der Angeklagte hatte sich außerdem von einem Psychologie-Professor der Universität Leipzig untersuchen lassen, der keine pädophilen Neigungen oder kriminelle Energie feststellen konnte. Auch eine Gutachterin der Jugendgerichtshilfe vom Jugendamt Chemnitz legte dar, dass sich der Angeklagte positiv entwickelt habe und es keine Verzögerungen in seiner persönlichen Entwicklung gegeben habe.

Kinderpornographie: Amtsgericht Bayreuth verkündet Urteil

Richter Alois Meixner verkündete nach kurzer Beratungszeit das Urteil. Der Angeklagte bekomme eine Geldstrafe über einen Betrag von 1.000 Euro verhängt und der betroffene Computer des Angeklagten werde eingezogen. Angewandt werde in dem Urteil das Jugendstrafrecht mit der Begründung, dass die schwerwiegendste Tat, das Verbreiten eines kinderpornographischen Videos, zwar zu einem Zeitpunkt stattgefunden habe, als der Angeklagte schon volljährig war, allerdings könne es sein, dass der Inhalt ihm bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt verfügbar gemacht worden war. Es sei also im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden.

Dieser Umstand, und auch die Tatsache, dass sich der Angeklagte ohne Beeinträchtigung positiv weiterentwickelt habe und die Tatsache, dass die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte seit 2021 als Verbrechen mit einer höheren Strafe behandelt werde, was im Jahr 2019 jedoch noch nicht der Fall war, als der Angeklagte es in der WhatsApp-Gruppe verschickt hatte.

Keine der Parteien kündigte nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen, somit verkündete Meixner das Urteil als rechtskräftig.