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Mann stiehlt bereits gestohlenes Fahrrad in Bayreuth
Am Bayreuther Hauptbahnhof kontrollierten Beamte einen Mann mit einem Fahrrad. Das Rad stammte aus einem Diebstahl in Baden-Württemberg. Der 45-Jährige räumte zwar einen Diebstahl ein, behauptete jedoch, das Fahrrad selbst in Bayreuth gestohlen zu haben.
Gegen 23 Uhr kontrollierten Beamte in der Nähe des Bayreuther Hauptbahnhofs einen polizeibekannten Mann, der ein Fahrrad mit sich führte. Eine Überprüfung ergab laut Polizei, dass das Rad bereits 2024 in Baden-Württemberg als gestohlen gemeldet worden war.
Gestohlenes Fahrrad in Bayreuth: Polizei ermittelt Zusammenhänge
Der 45-Jährige gab an, das Fahrrad aus einem Garten am Hofgarten in Bayreuth entwendet zu haben. Die Polizei erstattete Anzeige wegen Diebstahls.
Weil das Rad jedoch ursprünglich in Baden-Württemberg gestohlen wurde, ermitteln die Beamten nun die genauen Zusammenhänge.
Was passiert mit gestohlenen Fahrrädern beim Weiterverkauf?
Gestohlene Fahrräder landen häufig im privaten Weiterverkauf. Wer ein solches Rad kauft, ohne von dem Diebstahl zu wissen, muss es laut Bürgerlichem Gesetzbuch trotzdem an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben, sobald dies festgestellt wird.
Anders verhält es sich, wenn Hehlereiverdacht besteht. Der Kauf eines Fahrrads im Wert von 3.000 Euro für 100 Euro kann als Indiz gelten, dass der Käufer vom Diebstahl wusste. In einem solchen Fall können die Behörden wegen Hehlerei ermitteln. Solange kein Urteil vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung.
So schützen Sie sich beim Fahrradkauf
Wer ein gebrauchtes Fahrrad privat kaufen möchte, kann mit einigen Schritten das Risiko minimieren.
Rahmennummer prüfen: Vor dem Kauf lässt sich die Rahmennummer über Online-Dienste wie fahrrad-gestohlen.de oder radklau.org abgleichen. Den zuverlässigsten Abgleich bietet jedoch die zuständige Polizeidienststelle, die man telefonisch kontaktieren und der man die Rahmennummer durchgeben kann.
Belege einfordern: Wer Zweifel hat, kann nach der Originalrechnung, einem Fahrradpass oder einer Codierung fragen. Fehlen diese Dokumente, ist das kein zwingender Hinweis auf Diebstahl, da nicht jeder Eigentümer solche Unterlagen griffbereit hat.
Schriftlichen Kaufvertrag abschließen: Ein schriftlicher Kaufvertrag dokumentiert den guten Glauben beim Kauf.
Wichtig zu wissen: Auch mit Kaufvertrag und Belegen besteht keine absolute Sicherheit. Stellt sich das Fahrrad dennoch als gestohlen heraus, ist eine Rückgabe laut Bürgerlichem Gesetzbuch verpflichtend. Stimmen die Vertragsdetails, kann man jedoch versuchen, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzufordern.












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