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Zuletzt aktualisiert am 25. November 2020 | 09:08

Prozess

Mann wegen Vergewaltigung vor dem Bayreuther Landgericht: Das sagt das Opfer

Wegen Vergewaltigung muss sich der Betreiber einer Shisha-Bar in Bayreuth seit Mittwoch (18.11.2020) vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Am Dienstag (24.11.2020) wurde der Prozess fortgesetzt

Das Bayerische Verwaltungsgerichts Bayreuth hat die Anordnung der Leinen- und Maulkorbpflicht der oberfränkischen Gemeinde aufgehoben. Symbolfoto: pixabay
Das Bayerische Verwaltungsgerichts Bayreuth hat die Anordnung der Leinen- und Maulkorbpflicht der oberfränkischen Gemeinde aufgehoben. Symbolfoto: pixabay

Prozess am Bayreuther Landgericht: Der Betreiber einer Shisha-Bar in Bayreuth ist wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung aus dem Januar 2020 angeklagt.

Update vom 24. November 2020 um 15:15 Uhr: So verlief der zweite Prozesstag

Zunächst spricht die Ärztin, welche das mutmaßliche Opfer nach der Tat in der Klinik untersucht hat. Die Frau sei für diese Jahreszeit (Ende Januar) viel zu knapp bekleidet gewesen. „Sie weinte, war kaum anzusprechen, hat berichtet, dass sie hochprozentigen Alkohol getrunken hat“, berichtet die Ärztin.

Es habe eine gewisse Zeit gedauert, bis die Frau untersucht werden konnte. Zu den Geschehnissen befragt, soll sie von nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen berichtet haben. Es seien aber keine typischen Verletzungen festzustellen gewesen.

Geküsst habe sie den Täter nicht. Anschließend habe die gynäkologische Untersuchung stattgefunden. So seien verschiedene Abstriche gemacht und Blut abgenommen worden. Die Verteidigung erkundigt sich nach dem Kontakt zur Patientin, wie sich das Gespräch mit dem Opfer nach dessen hohem Alkoholkonsum und aufgrund der Sprachbarriere gestaltet hat. Es sei schwierig gewesen und habe sehr lange gedauert, so die Ärztin.

Die Frau habe in „ein bisschen Englisch, ein bisschen Russisch“ erklärt, dass sie vergewaltigt worden sei. Wenn eine gewaltsame Penetration stattfindet, müssten laut Ärztin deutlichere Verletzungen zu finden sein. „Das waren sie in diesem Fall nicht.“ Dennoch sei die Frau sehr verstört gewesen.

Video von der Befragung des mutmaßlichen Opfers durch den Ermittlungsrichter

Das mutmaßliche Opfer der Vergewaltigung erscheint nicht selbst vor Gericht. Sie befindet sich derzeit in Quarantäne. Das Video von der Befragung der Frau als Zeugin wird im Gerichtssaal vorgeführt. Darin sagte die, zur Tatzeit Ende Januar, 22-jährige Frau, dass sie viel Alkohol getrunken habe. Wie viel könne sie nicht sagen. „Ich hab getanzt“, sagt sie zu jenem Abend, wo sie in einer Bayreuther Disco auf den Täter getroffen sei. Der habe ihr Drogen gegen Sex geben wollen.

Sie habe aber gesagt, dass es keinen Sex mit ihr geben werde. Sie sei dennoch mit ihm in dessen Wohnung gegangen. Er sei dabei immer noch von „Drogen gegen Sex“ ausgegangen. „Wir saßen auf der Couch, er hatte immer wieder Alkohol nachgeschenkt. Er hatte versucht, mich auszuziehen. Ich hatte einen Rock angehabt.“ Dieser sei seitlich geschlitzt gewesen. „Er hat ihn halt hochgeschoben.“ Der Mann habe nicht auf ihr „Nein“ reagiert. „Er wollte einfach nur Sex mit mir.“ Gefragt, ob sie ihr Oberteil ausgezogen hat, sagt sie: „Daran kann ich nicht erinnern. Ich kann mich erinnern, dass ich meine Strumpfhose auszogen habe.“

Dann sei sie von hinten anal penetriert worden. Erst im Krankenhaus sei ihr die Situation bewusst geworden. Auf die Frage des damaligen Ermittlungsrichters, ob der Mann ein Kondom benutzt hat, sagt sie: „Ich glaube ja.“ Ob er in ihre Scheide eingedrungen ist: „Weiß ich nicht.“ Wie die anderen beiden Männer schließlich in die Wohnung kamen, wisse sie nicht. „Es ist alles sehr neblig für mich.“ Ein vierter Mann habe sie dann letztendlich aus der Situation befreit. „Er war sehr stark“, sagt die Frau zum Täter.

Das sagt die Verteidigung zum Video

Nach dem Video der Vernehmung durch den Ermittlungsrichter gibt die Verteidigung eine Erklärung dazu ab und weist auf widersprüchliche Aussagen des mutmaßlichen Opfers hin. Beispielsweise stelle sich die Frage, warum sie die Strumpfhose ausgezogen habe in der Wohnung des Mannes, dem sie mehrfach gesagt haben will, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. „Zur Klärung des Sachverhaltes wäre es hilfreich, wenn die Dame vor Gericht erscheinen würde.“

Gerichtsmedizin: Passen die Untersuchungsergebnisse zur Schilderung

Der Gerichtsmediziner berichtet von einer erheblichen Alkoholisierung des Opfers von 1,93 Promille. Der Angeklagte habe 1,02 Promille im Blut gehabt. Für die Zuhörer im Gerichtssaal nicht einsehbar, zeigt der Sachverständige Fotos von der Untersuchung des mutmaßlichen Opfers und macht Erklärungen. Es gebe wenige Verletzungen. Zwei der Männer haben dagegen deutliche Kratzer der Haut aufgewiesen, einer dazu ein blaues Auge sowie deutliche Spuren eines Kampfes.

Die Verletzungen bei der Frau würden zu ihren Angaben passen, dass sie sich gegen den Angeklagten und einen weiteren Mann gewehrt hat, wie auch dazu, dass ein weiterer sie aus der Situation befreit hat. Der Gerichtsmediziner sagte, dass es auch bei einvernehmlichen Sex zu Verletzungen kommen kann. „Wenn da Verletzungen fehlen, heißt das noch lange nicht, dass es einvernehmlich war.“

Die DNA Analyse beim Opfer habe unter anderem deutliche Spuren des Täters und einem weiteren der Männer. Am Geschlechtsteil des mutmaßlichen Täters wurden vielfach die genetischen Merkmale des Opfers gefunden.

Der Prozess wird am Mittwoch (25.11.2020) fortgesetzt.

Erstmeldung vom 24. November 2020 um 8 Uhr: Vergewaltigungsprozess in Bayreuth

Im Januar 2020 soll ein damals 30 Jahre alter Mann eine 22-jährige Frau vergewaltigt haben. Seit Mittwoch (18.11.2020) muss er sich dafür vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Am ersten Verhandlungstag hatte er die Vorwürfe bestritten.

Mann wegen Vergewaltigung vor dem Bayreuther Landgericht: Was sagt das Opfer?

Laut Anklage hat der Angeklagte Ende Januar sein Opfer in einer Diskothek kennengelernt. In seiner Wohnung dann soll er „gegen deren erkennbaren Willen“ Analverkehr mit der damals 22 Jahre alten Frau gehabt haben. Diese habe sich deutlich gewehrt, wie später nachvollziehbar war, heißt es weiter. Entsprechende Spuren an seinem Körper seien festgestellt worden.

Nicht genug damit, hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft zwei weitere Männer in seiner Wohnung. Einer soll die Frau bereits vorher unsittlich berührt haben, den anderen soll er mit Einladung auf Sex mit einer Frau in seine Wohnung gerufen haben.

Bayreuther Tagblatt - Raphael Weiß

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Raphael Weiß

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