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Coronavirus
Massive Lockerungen in Bayern: Diese Corona-Regeln gelten ab heute
von bt-Redaktion
In der Kabinettssitzung vom Dienstag, 29. März 2022, wurden neue Corona-Regeln für den Freistaat Bayern festgelegt. Dabei gibt es zahlreiche Lockerungen. Das gilt ab Sonntag.
- Lockerungen in Bayern ab Sonntag, 3. April
- FFP2-Maskenpflicht in vulnerablen Einrichtungen
- Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt
- Keine Zugangsbeschränkungen wie 2G und 3G mehr
Trotz aktuell immer noch hoher Inzidenzen gibt es ab dem 3. April bayernweit massive Lockerungen. Die neuen Corona-Regeln wurden am Dienstag, 29. März 2022, in einer Ministerratssitzung unter Ministerpräsident Markus Söder festgelegt.
Wo ab Sonntag noch Maskenpflicht und Testpflicht gilt, gibt es hier auf einen Blick.
Corona in Bayern: Das sind die Regeln ab Sonntag
Ein Großteil der bisher gültigen Corona-Regeln wird nach dem 2. April ausfallen. Denn dann gibt es eine neue Infektionsschutzverordnung – bereits die 16. ihrer Art wird in Kraft treten. Damit gibt es in Bayern nur noch den sogenannten Corona-Basisschutz. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) verkündete dies bei der Pressekonferenz zur Kabinettssitzung am Dienstag.
Die einzige Möglichkeit, die wegfallenden Maßnahmen rechtlich und verbindlich anordnen zu können, wäre die Hotspot-Regelung gewesen, die im Vorfeld der Sitzung schon heftig diskutiert wurde. Die Länder seien sich, so Herrmann, einig gewesen, dass die Regel allerdings nicht eindeutig und durchdacht genug wäre. Somit gelten in Bayern ab dem 3. April folgende Regeln:
- Die Zugangsbeschränkungen wie 2G, 2G-Plus und 3G entfallen gänzlich. Alle Bereiche des öffentlichen Lebens stehen auch Ungeimpften wieder offen. Allerdings: Arbeitgeber und Freizeiteinrichtungen dürfen über Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise ihr Hausrecht eigene Zugangsbeschränkungen festlegen.
- In Kliniken, Alten- und Pflegeheimen gibt es weiterhin eine Testpflicht. Besucher müssen einen tagesaktuellen Test vorzeigen, Beschäftigte zwei mal die Woche, sofern sie geimpft sind – ungeimpfte Mitarbeiter benötigen ebenfalls einen tagesaktuellen Test. Bis Ostern wird auch in Schulen und Kitas weiter getestet. Wie es danach weitergeht, darüber will der Ministerrat rechtzeitig in einer separaten Sitzung entscheiden.
- Im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und anderen vulnerablen Einrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. In Schulen, Freizeiteinrichtungen aller Art und auch im Einzelhandel, also zum Beispiel in Supermärkten, entfällt die Maskenpflicht. Auch hier gilt jedoch: Die Betreiber können mit ihrem Hausrecht über die Regeln in ihrem Betrieb selbst entscheiden.
Vonseiten der Regierung wies Florian Herrmann in der Pressekonferenz am Dienstag allerdings darauf hin, dass die Einhaltung von Abstandsregeln und das Maskentragen nach wie vor ausdrücklich empfohlen werden.