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Mehr Sicherheit bei Überweisungen: Empfängerprüfung wird Pflicht

Bankkunden in der Eurozone erhalten im Herbst mehr Schutz beim Überweisen: Banken müssen künftig prüfen, ob der Name des Empfängers zur IBAN passt.

Immer wieder landen Überweisungen bei der falschen Person – sei es durch Tippfehler oder betrügerische Kontodaten. Die neue Prüfung soll solche Fehler verhindern und den Zahlungsverkehr in Europa sicherer und transparenter machen.

Auf Basis einer EU-Verordnung wird laut Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Empfängerprüfung, auch bekannt als Verification of Payee (VoP), ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtend.

So funktioniert der Name-IBAN-Abgleich

Nach Eingabe der Überweisungsdaten prüft die Bank automatisch, ob der angegebene Name mit der IBAN übereinstimmt. Dies gilt sowohl für das Online-Banking als auch für Überweisungen in der Filiale.

Die zugrunde liegende EU-Verordnung schreibt vor, dass das Ergebnis dieser Prüfung dem Zahler mitgeteilt werden muss. Und dies kann wie ein Ampelsystem (grün/gelb/rot) vorgestellt werden. Die Rückmeldung erfolgt dabei wie folgt:

🟢 Grün: Name und IBAN passen exakt.
🟡 Gelb: Leichte Abweichung – z. B. Schreibfehler oder Namensvariante.
🔴 Rot: Name stimmt nicht mit der IBAN überein.

Die Entscheidung, ob die Überweisung dennoch ausgeführt wird, liegt bei den Überweisenden. Sie erhalten jedoch eine deutlich bessere Informationsgrundlage als bisher.

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Vorteile für Verbraucher und Unternehmen

  • Mehr Sicherheit bei Überweisungen
  • Weniger Fehlbuchungen durch falsche Angaben
  • Besserer Schutz vor Betrug
  • Mehr Transparenz bei der Zahlungsausführung

Gilt auch für Instant Payments

Die Pflicht zur Empfängerprüfung betrifft sowohl klassische SEPA-Überweisungen als auch Instant Payments, also Echtzeitüberweisungen in Euro. Damit wird ein Großteil des alltäglichen Zahlungsverkehrs in der EU abgedeckt – von Privatpersonen ebenso wie von Unternehmen.

Rechtsgrundlage: Instant Payments Regulation (IPR)

Die Regelung ist Teil der neuen EU-Verordnung für Echtzeitüberweisungen, der Instant Payments Regulation, die im März 2024 beschlossen wurde. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen:

  • In Euro-Staaten gilt die Pflicht ab dem 9. Oktober 2025
  • In EU-Ländern ohne Euro als Währung bis spätestens 9. Juli 2027

Technische Basis für VoP-Prüfung

Technisch wird die Empfängerprüfung über ein VoP-System umgesetzt, das von der Banco de Portugal und der Latvijas Banka entwickelt wurde. Es folgt einem Schema des European Payments Council und ist vollständig kompatibel mit dem TARGET Instant Payment Settlement-System (TIPS).