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Gastronomie

Mehrwertsteuer für Speisen wird kräftig gesenkt: Die Gastronomie atmet auf – vorerst

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD ein umfassendes Steuerpaket beschlossen. Im Zentrum dieser Entlastungen steht eine Maßnahme, auf die die Branche lange gehofft hat: die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent.

Diese Entscheidung ist ein entscheidendes Signal für die gebeutelte Branche, die zuletzt stark unter sinkenden Umsätzen, steigenden Kosten und der Wiedereinführung des vollen Steuersatzes gelitten hat. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten und jährliche Entlastungen von knapp fünf Milliarden Euro bringen.

Die Rettung für Restaurants und Caterer: 7 Prozent statt 19 Prozent

Die Kernmaßnahme des beschlossenen Steuerpakets ist die Neuregelung der Mehrwertsteuer auf gastronomische Speisen.

Dauerhafte Reduktion: Die Umsatzsteuer für Speisen wird von den derzeitigen 19 Prozent dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt. Dies knüpft an die temporäre Entlastung während der Corona-Pandemie an.Wichtige Einschränkung: Die Senkung gilt ausschließlich für Speisen, nicht jedoch für Getränke.

Profiteure der 7 Prozent-Regelung: Die Entlastung kommt einem breiten Spektrum zugute. Laut Finanzministerium profitieren neben klassischen Restaurants und Cafés auch:

  • Bäckereien und Metzgereien,
  • Lebensmitteleinzelhandel (für Speisen zum direkten Verzehr),
  • Caterer,
  • Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

Das Ziel der Bundesregierung, insbesondere auf Betreiben der CSU, ist die Stabilisierung der Gastronomiebranche angesichts der jüngsten wirtschaftlichen Herausforderungen.

Bundestagsabgeordnete Staatssekretärin Silke Launert: „Zwar gehe ich nicht davon aus, dass jeder Betrieb seine Preise senken wird. Die Entlastung kommt allerdings genau in einer Zeit, in der die Branche mit vielfältigen Belastungen ringt. Wir beobachten, dass immer mehr Restaurants und Cafés ihre Öffnungszeiten reduzieren oder ganz aufgeben müssen. Mit der Entscheidung von heute wollen wir finanzielle Nachteile abfedern und Anreize setzen, damit Betriebe weiterhin bestehen können. Denn Gastronomie bedeutet weit mehr als Versorgung mit Speisen: Sie schafft Orte der Begegnung, des Miteinanders, ist wichtig für unseren Tourismus, für Feste, für das alltägliche soziale Leben – gerade auch für Menschen, die alleinstehen. Diese Orte der Gemeinschaft wollen wir bewahren. Die heutige Entscheidung ist deshalb ein klares Signal: Wir stehen an der Seite der Gastronominnen und Gastronomen. Wir brauchen sie – und wir unterstützen sie.“

Preissenkung oder Existenzsicherung? Die Preisdebatte

Trotz der deutlichen steuerlichen Entlastung ist unklar, ob Gäste sich über sinkende Preise freuen können: Der Bayreuther DEHOGA-Kreisvorsitzende Gastronom Günther Schreiber vom Schönfelder Hof bei Hollfeld, betont, dass die Entlastung primär zur Abfederung der massiv gestiegenen Betriebskosten (Mindestlohn, Löhne allgemein, Bierpreise, Lebensmittel, Lkw-Maut, Versicherungen) benötigt wird. Die Entlastung dient damit in vielen Fällen der Existenzsicherung und nicht der Preissenkung. Er hofft, dass die Senkung der Mehrwertsteuer am 19. Dezember final durch geht.

Restaurantbetriebe sind nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben. Während Die Linke befürchtete, das Schnitzel werde nicht günstiger, argumentierte die Union, die Entlastung stelle sicher, „dass noch jemand da ist, der es brät,“ und sorge somit für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Betrieben.

Ungerechtigkeit bleibt: Gastronom Günther Schreiber kritisiert die Ungleichbehandlung. Im Gegensatz zu Imbissen oder Weihnachtsmarktständen, die ebenfalls 7 Prozent Mehrwertsteuer zahlen, bieten Gaststätten umfassenderen Service (Toiletten, Tischdecken, beheizte Räume). Er empfindet es als „unfair“, dass diese Mehrleistung mit höheren Abgaben bestraft wird und befürwortet daher die schnelle Senkung auf sieben Prozent.

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Die letzte Hürde: Entscheidung im Bundesrat

  • Ob die Gastronomie ab 2026 tatsächlich von der 7-Prozent-Regelung profitieren wird, hängt noch von einer wichtigen Entscheidung ab: Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember.
  • Finanzstreitpunkt: Durch die Entlastungen entgehen Bund, Ländern und Kommunen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Die Länder fordern vom Bund einen Ausgleich für diese Mindereinnahmen (vom Bundesrat auf über 12 Mrd. Euro bis 2030 beziffert).
  • Verhandlungslage: Der Bund lehnt die Forderungen bisher ab. Bis zur Sitzung der Länderkammer muss jedoch zwingend eine Einigung gefunden werden, da das gesamte Paket andernfalls scheitern könnte.

Kurzer Blick auf weitere Entlastungen

Abseits des zentralen Gastronomie-Themas sieht das Steuerpaket auch Entlastungen in anderen Bereichen vor: Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer (egal, ob Auto, Bahn oder Rad). Außerdem soll das Ehrenamt unterstützt werden. Der Übungsleiterfreibetrag steigt von 3000 auf 3300 Euro und der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro.