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Coronavirus

Millionen Menschen verlieren Impfstatus: Auch Geboosterte können betroffen sein

Ab dem 1. Februar 2022 verfallen in Deutschland und der EU die digitalen Impfzertifikate. Das müssen Sie jetzt beachten.

  • Impfzertifikate in Deutschland verfallen
  • Neue Regel bei Corona-Impfung
  • Nach Booster-Impfung kann Impfstatus verfallen

Für die digitalen Impfzertifikate in der Europäischen Union gilt ab dem 1. Februar 2022 eine neue Regel: Die Zertifikate verfallen neun Monate nach der Grundimmunisierung. Millionen Menschen in Deutschland sind davon betroffen.

Grundimmunisiert sind Personen, die entweder zwei Impfdosen erhalten, eine Impfung erhalten und eine Genesung durchgemacht, oder aber eine Genesung und eine Genesungsimpfung erhalten haben. Ohne Booster-Impfung gelten diese Personen dann nach neun Monaten der zweiten Impfung als ungeimpft. Auch Geboosterte können von dem Verfall des Geimpftenstatus betroffen sein.

Verfall des Impfzertifikats in Deutschland: Geboosterte betroffen

Menschen die vor dem 7. Mai 2021 die zweite Corona-Impfung erhalten haben, verlieren ab dem 1. Februar 2022 den Impfstatus. Grund ist eine Neuerung der EU, wonach zwei Impfungen nur noch neun Monate gültig sind.

Auch bei Geimpften, die mit Johnson&Johnson geimpft wurden, gibt es massive Änderungen. Sie gelten nicht mehr als geimpft.

Im Extremfall könne das digitale Impfzertifikat auch bei Geboosterten nicht mehr gültig sein, wie Focus Online berichtet. Dies hänge mit der korrekten Zuordnung der Impfungen zusammen. Sind diese nicht richtig zugeordnet, gelten auch Geboosterte in Europa ab dem 1. Februar nicht mehr als geimpft, wenn die zweite Impfung vor Mai 2021 war.

Gelte ich noch als geimpft? So finden Sie es heraus

Bei Geboosterten könne der Fehler bereits beim Prüfen des QR-Codes über die CovPass-App auftreten, wenn die Grundimmunisierung schon vor dem 7. Mai 2021 Bestand hatte. Das RKI änderte vergangene Woche den Impfstatus von zweifach Geimpften.

Ob die Impfzertifikate gültig sind und somit richtig zugeordnet wurden, kann mithilfe der CovPass-App überprüft werden. Wenn alle Impfzertifikate in der App hinterlegt wurden, muss am Ende genau ein QR-Code in der App herauskommen. Jeder Bundesbürger könne, so Focus Online, nur einen QR-Code haben. Im Falle eines zweiten QR-Codes wurde die Impfung nicht richtig zugeordnet. Das heißt: Die Booster-Impfung wurde als einmalige Impfung gezählt. Demnach wird sie im System nicht als Booster-Impfung erkannt, womit der Impfstatus verfällt.

Impfzertifikat ungültig: Was tun?

Ist man geboostert und die Drittimpfung wurde nicht korrekt zugeordnet, wird folgendes empfohlen: die persönlichen Angaben auf dem digitalen Impfzertifikat überprüfen. Wenn Daten wie das Geburtsdatum oder der Name nicht auf allen Dokumenten identisch ist, können Apotheken die entsprechenden Formulare ändern. Für die Änderung brauche man laut Focus Online das Impfzertifikat und den Personalausweis.

Betroffene können solche Fehler auch ohne die CovPass-App überprüfen. In der Verordnung des Europäischen Parlaments zur Ausstellung von Bescheinigungen von COVID19-Impfungen ist vorgesehen, dass in den Impfzertifikaten nach einer Auffrischungsimpfung “3/3” steht. Bei einer mindestens einmaligen Genesung gilt “2/1”.