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Landgericht Bayreuth
Doppelmord von Mistelbach: Was wirklich passiert ist
Im Prozess um den Doppelmord von Mistelbach ist am Landgericht Bayreuth nun das Urteil gefallen.
Der Prozess um den Doppelmord in Mistelbach am Landgericht Bayreuth endete heute, am 23. Januar 2023. Die Urteile gegen Felix S. und Hannah S. sind gefallen.
Doppelmord von Mistelbach: Prozess geht zu Ende
Der Doppelmord von Mistelbach erschütterte vor etwa einem Jahr, im Januar 2022, die Öffentlichkeit. Der Gerichtsprozess am Landgericht Bayreuth begann am 19. Oktober 2022. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollte das Gericht in den folgenden Monaten entscheiden, ob Felix S. (19) und Hannah S. (17) schuldig sind und welche Strafen sie verdienen. Das Urteil ist heute, am 23. Januar 2023, gefallen.
Etwa eine Stunde und 40 Minuten dauerte die Verlesung des Urteils durch Richterin Andrea Deyerling. Dabei ging sie detailliert auf den Tatverlauf ein, wie er während des Prozesses ans Licht kam. Der Tat in der Nacht zum 9. Januar 2022 ging eine lange Zeit voraus, in der sich der Hass von Hannah auf ihre Eltern zuspitzte, während diese verzweifelt nach einer Lösung suchten.
Richterin beleuchtet Tathintergründe
“Sie hinterging ihre Eltern, missachtete elterliche Verbote”, so Richterin Deyerling. Hannah habe immer wieder die Schule geschwänzt. “Die Eltern fühlten sich mit der Erziehung überfordert.” Die Eltern Antje und Stefan S. sprachen mit Freunden darüber, wandten sich im Herbst 2021 ans Jugendamt. Die Mutter äußerte, dass sie einen Selbstverteidigungskurs belegen wolle, um sich vor ihrer Tochter zu schützen.
Zu dieser Zeit waren Hannah und Felix ein Paar. Felix hatte seine Ausbildung zum Spengler wegen zu vielen Fehlzeiten verloren, die Mutter hatte ihn zum 18. Geburtstag aus der Wohnung verwiesen. In der Folge kam er bei Familie S. unter. Er sei gut in die Familie integriert gewesen, so die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. „Er war zusammen mit den vier Kindern auf dem Weihnachtsgruß der Familie abgebildet. Wie die Kinder erhielt auch Felix S. ein Weihnachtsgeschenk.“
Felix hätte keinen Streit mit dem Ärzte-Ehepaar gehabt. Gegenüber Freunden habe er sich geäußert: „Die sind echt lieb zu mir. Die haben mir ein Zuhause gegeben.“ Hannah habe ihm hingegen immer wieder davon erzählt, wie ihre Eltern sie „unterjochen“ würden. Sie berichtete ihm von regelmäßigen Faustschlägen des Vaters, dass er sie am Hals gepackt und hochgehoben hätte. Felix sei nie Zeuge eines solchen angeblichen Vorfalls geworden, auch vor Gericht stellten sich die Vorwürfe als falsch heraus. Doch Felix glaubte Hannah. Sie habe festgestellt, dass er leicht manipulierbar wäre, so Richterin Deyerling – und habe dies bewusst ausgenutzt.
Zudem habe Hannah gegenüber Freunden und Bekannten immer wieder geäußert, dass sie ihre Eltern hasse und dass sie deren Tod wünsche.
Das geschah am Tag der Tat
Der 8. Januar 2022, ein Samstag, verlief im Haus der Familie S. in Mistelbach zunächst ohne besondere Vorkommnisse, so Richterin Deyerling. Felix frühstückte mit den Eltern und Hannahs drei Geschwistern – zu dem Zeitpunkt 14 Jahre, 12 Jahre und 5 Jahre alt. Hannah schlief zu dieser Zeit noch. Die Mutter ging am Nachmittag mit Hannahs Geschwistern zum Eislaufen; der Vater baute am späten Nachmittag mit seinen Söhnen ein Iglu im Schnee.
Hannah blieb zuhause, sie sollte Bewerbungen schreiben. Stattdessen startete sie gegen Mittag eine Internetsuche, die während des Gerichtsprozesses ans Licht kam. Um 11:59 Uhr tippte sie in die Suchmaschine: „Darf man mit 16 alleine im Haus der Eltern wohnen bleiben, wenn diese verstorben sind?“
Am Abend sahen sie alle gemeinsam fern – auch Felix und Hannah. Als alle ins Bett gingen, zogen sich Felix und Hannah in deren Kinderzimmer zurück. „Im weiteren Verlauf des Abends sagte Hannah, dass es endgültig genug sei. Die Eltern müssten weg“, so die Richterin. „Hannah S. äußerte entschieden, sie wolle die Eltern jetzt umbringen.“ Sie und Felix fassten gemeinsam den Entschluss zur Tat.
Im Schlaf erstochen
Hannah reichte ihm eine Stirnlampe und schwarze Arbeitshandschuhe. Felix nahm sein Messer, probierte vor Hannah die schwarze Sturmhaube auf. „Du siehst echt sexy aus“, sagte sie zu ihm. Gegen 0:30 Uhr ging er im Dunkeln ins Untergeschoss zum elterlichen Schlafzimmer. Er ging zunächst zum schlafenden Vater, mit seinem Messer mit acht Zentimeter Klingenlänge.
Ohne Vorwarnung stach er auf Stefan S. ein, wollte die Hauptschlagader treffen. Nach mehreren wuchtigen Stichen wandte er sich vom Vater ab, wollte auf die andere Seite des Betts zu Antje S. Der Vater aber war noch nicht tot. „Stefan S. stand aus dem Bett auf und ging dem Angeklagten hinterher“, sagte die Richterin. Er griff nach Felix, der drehte sich um und stach „mit massiver Wucht“ in Kopf, Hals und Brustbereich. Stefan S. sank zu Boden.
Anschließend ging Felix zur Mutter, stach mit dem Messer in Richtung Kopf, Hals, Brust. Sie wachte auf, begann panisch zu schreien. Sie wollte sich aufrichten, er drückte sie mit der freien Hand zurück aufs Bett, stach mit der anderen weiter schnell und kraftvoll auf sie ein, „bis ihre Schreie verstummten“.
Beide starben binnen Minuten an den schweren Verletzungen.
Geschwister vom Notruf abgehalten
Hannah wartete derweil in ihrem Kinderzimmer. Durch die Schreie der Mutter wachte ihr 14-jähriger Bruder auf, ging in den Flur. Hannah kam ihm entgegen, hielt ihn auf. Der kleine Bruder fragte seine Schwester, was los sei. Hannah sagte, dass Felix gerade die Eltern töte. Er solle nicht nach unten gehen.
Felix verließ das Schlafzimmer, ging zum Balkon, schlug mit einem Hammer die Balkonscheibe ein. Es sollte wie ein Einbruch aussehen. Dann kam er ins Obergeschoss, traf dort auf Hannah und ihren 14-jährigen Bruder. Felix sagte beiden, dass er die Eltern umgebracht habe. Der Bruder rannte daraufhin panisch hin und her, wollte einen Notruf absetzen. Hannah und Felix hielten ihn davon ab. Hannah sagte zu ihrem Bruder: „Das ist doch nicht so schlimm. Wir können alle im Haus wohnen bleiben. Der Felix ist schon 18, der kann dich adoptieren.“
Auch die 12-jährige Tochter wachte auf, kam aus ihrem Zimmer. Der Bruder rief ihr zu, sie solle den Notruf wählen. Hannah und Felix nahmen ihnen die Telefone weg.
Flucht nach Bayreuth
Hannah und Felix entschlossen sich zur Flucht. Hannah packte Klamotten in ihrem Zimmer zusammen, dann wollten sie im Ford Galaxy der Eltern davonfahren. Der Versuch misslang, weil Felix es nicht schaffte, den Rückwärtsgang einzulegen. Daraufhin flüchteten sie zu Fuß und händchenhaltend, liefen vier Kilometer bis nach Bayreuth.
Felix schlug vor, sich der Polizei zu stellen – er wollte die Tat auf sich nehmen und sie raushalten. Sie willigte ein. Gegen 3:50 Uhr ging Hannah in die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt, Felix hielt sich in der Nähe auf. Sie sagte den Polizisten, wo sie Felix finden könnten.
So verlief der Prozess
Wie Richterin Deyerling bei der Urteilsverkündung ausführte, hatte Felix schon zu Beginn ein umfassendes Geständnis über die Tat abgelegt. Zunächst behauptete er noch, eigenständig gehandelt zu haben, während Hannah schlief. Er habe aus angestauter Wut und einer Aggressionsstörung heraus gehandelt, so die Behauptung. Sie stellte sich als falsch heraus – er wollte seine Freundin damit lediglich beschützen. Seine Angaben zur Tat selbst stellten sich in allen Details als wahr heraus.
Hannah stritt bis zum Schluss jegliche Tatbeteiligung ab. Das Gericht hingegen kam zu dem Schluss: „Hannah ist die Initiatorin dieser Tat“, so die Richterin. Ohne ihre Manipulation von Felix hätte es den Doppelmord nicht gegeben.
Begründung der Strafen
Das Gericht kam zum Schluss, dass Hannah von einem „abgrundtiefen Hass“ gegen ihre Eltern getrieben war. Die angebliche grausame Behandlung durch die Eltern stellte sich hingegen als Lüge heraus. Felix habe gehandelt, um seine Freundin zu schützen „und sie glücklich zu machen“. Er habe sich im Prozess als leicht manipulierbar erwiesen, mit wenig Selbstwertgefühl und großen Verlustängsten.
Felix habe beim Prozess seine Schuldeinsicht und seine Reue gezeigt, so die Richterin. Immer wieder sei er in Tränen ausgebrochen. Dass es Tränen der Reue waren, habe sich erstens daran gezeigt, dass er weinte, wenn es um die Folgen seiner Tat für andere ging – nicht um die eigenen Bestrafung. Außerdem habe er seine Emotionen nicht ausgestellt, sondern zu verbergen versucht. Hannah hingegen habe beim Prozess keinerlei Empathie gezeigt, auch nicht gegenüber ihren Geschwistern.
Diese Strafen erwarten die beiden
Das Gericht hat Felix S. wegen Mord in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht hat Hannah S. wegen Mord in zwei tateinheitlichen Fällen zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Beide wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Felix S. war zum Zeitpunkt der Tat zwar schon volljährig, aber nach Einschätzung des Gerichts noch nicht in einem erwachsenen Entwicklungsstadium. Sein umfassendes Geständnis und seine Reue wirkten sich positiv für ihn aus. Das Gericht entschied wegen der Schwere der Tat, das normale Jugendstrafmaß zu übersteigen. Eigentlich ist bei jugendlichen Straftätern eine Höchststrafe von 10 Jahren vorgesehen.
Hannah S. kam zugute, so die Richterin, dass sie nicht aktiv an der Tat beteiligt war.
Wie Richterin Deyerling erinnerte, bleiben die drei kleinen Geschwister von Hannah S. als Vollwaisen zurück. „Diese Tat hat unendlich viel Leid über so viele gebracht. Sie lässt sich nicht begreifen und nicht verstehen.“