Zuletzt aktualisiert am
Mit Kugelschreiber auf Polizisten losgegangen: Kontrolle in Marktredwitz eskaliert
Ein Kugelschreiber als Waffe: Auf der Dienststelle der Bundespolizei in Selb hat ein 33-Jähriger versucht, damit auf einen Beamten loszugehen. Vorausgegangen war eine Zugkontrolle in Marktredwitz, bei der die Beamten schon einiges zu tun hatten – von einer abgelaufenen Aufenthaltsgestattung bis zu verbotenen Cannabisprodukten.
Am Mittwochabend (19. August) kontrollierten Bundespolizisten am Bahnhof Marktredwitz einen grenzüberschreitenden Zug aus Tschechien. Ein 33-jähriger Mann aus Belarus konnte zwar eine deutsche Aufenthaltsgestattung vorlegen – die war allerdings bereits im Juli erloschen. Was folgte, eskalierte über mehrere Stationen: von einer Durchsuchung über einen möglichen Kollaps bis hin zum Angriffsversuch auf der Wache.
Drogenfund bei der Kontrolle
Bei der Durchsuchung des 33-Jährigen fanden die Beamten drei Packungen Cannabidiol (CBD) sowie eine geringe Menge Cannabiskraut. Beides hatte der Mann offenbar aus Tschechien mitgebracht – eine Einfuhr solcher Produkte nach Deutschland ist jedoch verboten.
Während der weiteren Maßnahmen wurde die Situation zunehmend angespannt: Der Mann beleidigte die eingesetzten Beamten und leistete Widerstand.
Kurzzeitige Bewusstlosigkeit bei der Fesselung
Als die Bundespolizisten den 33-Jährigen fesselten, verlor er nach eigenen Angaben kurzzeitig das Bewusstsein. Die Beamten brachten ihn deshalb vorsorglich in ein Krankenhaus zur ärztlichen Untersuchung. Dort konnten die Ärzte allerdings keinen medizinischen Befund feststellen.
Angriff mit dem Kugelschreiber auf der Dienststelle
Zurück auf der Dienststelle der Bundespolizei eskalierte die Lage erneut. Der 33-Jährige griff einen Polizeibeamten mit einem Kugelschreiber an. Die Einsatzkräfte konnten den Angriff jedoch abwehren, verletzt wurde niemand.
Ein Kugelschreiber gilt rechtlich zwar nicht als Waffe im klassischen Sinn, kann aber – gezielt eingesetzt – durchaus zur Stichwaffe werden. Genau deshalb wertet die Bundespolizei den Vorfall als tätlichen Angriff.
Ermittlungsverfahren und Abschiebehaft
Die Bundespolizei leitete gegen den Mann gleich mehrere Ermittlungsverfahren ein: wegen unerlaubter Einreise, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz. Das Amtsgericht Hof ordnete zudem Abschiebehaft an. Der 33-Jährige wurde noch am selben Tag in die Abschiebehafteinrichtung Hof eingeliefert.
Schon gelesen? 2025 registrierte die Polizei in Oberfranken 594 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, mit deutlich mehr tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte als im Vorjahr. Auch in Marktredwitz selbst kam es in den vergangenen Monaten wiederholt zu ähnlichen Eskalationen bei Festnahmen und Kontrollen.
Häufige Fragen
Was ist am Bahnhof Marktredwitz passiert?
Die Bundespolizei kontrollierte am 19. August einen 33-jährigen Mann aus Belarus in einem Zug aus Tschechien. Bei der Kontrolle fanden die Beamten verbotene Cannabisprodukte, der Mann beleidigte die Einsatzkräfte, leistete Widerstand und griff später auf der Dienststelle einen Beamten mit einem Kugelschreiber an.
Warum war die Aufenthaltsgestattung des Mannes ein Problem?
Eine Aufenthaltsgestattung erlaubt Asylbewerbern, sich während ihres laufenden Verfahrens in Deutschland aufzuhalten. Sie ist zeitlich befristet und erlischt unter bestimmten Voraussetzungen. Die Gestattung des 33-Jährigen war bereits im Juli erloschen, sein Aufenthalt damit nicht mehr durch dieses Dokument gedeckt.
Welche Vorwürfe stehen jetzt im Raum?
Die Bundespolizei ermittelt wegen unerlaubter Einreise, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz.
Was passiert jetzt mit dem Mann?
Das Amtsgericht Hof hat Abschiebehaft angeordnet. Der 33-Jährige wurde in die Abschiebehafteinrichtung Hof gebracht.
Warum durfte er das CBD nicht einführen?
CBD-Produkte unterliegen in Deutschland eigenen rechtlichen Vorgaben, unter anderem zum THC-Gehalt. Der Import aus dem Ausland ist grundsätzlich verboten, unabhängig davon, ob das Produkt legal gekauft wurde.












Symbolbild orangener BMW M6 ©Polizei Bayreuth Stadt
Ein Mäuerchen im Garten sorgte für einen abrupten Stopp. © PI Stadtsteinach