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Nach Schuss aus der Polizeiwaffe: 38-Jähriger muss in die Psychiatrie
Der 38-Jährige war am Samstag mit Messern auf Polizisten zugelaufen und durch einen Schuss am Bein verletzt worden. Ein Sachverständiger stuft ihn nun als psychisch beeinträchtigt und gefährlich ein.
Update vom 14. September 2026
Der zuständige Ermittlungsrichter hat am Sonntag einen Unterbringungsbefehl gegen den 38-Jährigen erlassen. Ein Sachverständiger stufte ihn als psychisch beeinträchtigt und für die Allgemeinheit als gefährlich ein.
Artikel vom 12. September 2026
Mehrere Zeugen hatten am Samstagmorgen einen Mann mit zwei Messern in Mürsbach im Landkreis Bamberg gemeldet. Die Polizisten trafen den 38-Jährigen am Ortsrand an, doch auch nach ihrer Ansprache lief der Mann weiter mit den Messern auf die Einsatzkräfte zu.
Der erste Zeuge meldete sich gegen 7:30 Uhr am 12. September bei der Polizei. Er berichtete, ein offenbar verwirrter Mann halte sich vor seinem Haus im Rattelsdorfer Gemeindeteil Mürsbach auf. Der Mann habe zwei Messer bei sich. Immer mehr Anwohner riefen bei der Polizei an und berichteten Ähnliches.
Die Bamberger Polizei leitete daraufhin eine umfangreiche Fahndung ein und schickte zudem einen Polizeihubschrauber nach Mürsbach.
Warnschüsse zeigen keine Wirkung
Einer der Hinweise führte die Beamten an den Ortsrand von Mürsbach. Dort trafen sie den 38-jährigen Gesuchten an, einen deutschen Staatsangehörigen.
Auf die Ansprache der Polizisten legte er seine Messer jedoch nicht weg, sondern reagierte mit Drohungen. Auch Pfefferspray und abgegebene Warnschüsse brachten ihn nicht dazu, aufzuhören.
Polizei setzt Schusswaffen und Taser ein
Nach Angaben der Polizei lief der Mann drohend auf die Beamten zu, woraufhin die Polizisten erneut ihre Dienstwaffen einsetzten. Dabei erlitt der 38-Jährige eine nicht lebensgefährliche Schussverletzung am Bein.
Doch auch danach habe der Mann die Messer weiter in der Hand gehalten und die Einsatzkräfte bedroht, wie die Polizei mitteilt. Hinzugezogene Kräfte der Zentralen Einsatzdienste aus Coburg überwältigten den Mann schließlich mit einem Taser und nahmen ihn fest.
Der 38-Jährige wurde sofort medizinisch versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Weitere Verletzte gab es nach Angaben der Polizei nicht.
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Ermittlungsrichter ordnet Unterbringung in Bezirksklinik an
Am Sonntag zog die Sache eine juristische Konsequenz nach sich: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der zuständige Ermittlungsrichter einen sogenannten Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten. Das bedeutet: Statt in Untersuchungshaft zu kommen, wird der Mann vorerst in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen – eine Bezirksklinik.
Grundlage dafür ist die Einschätzung eines Sachverständigen. Dieser stufte den 38-Jährigen als psychisch beeinträchtigt und als Gefahr für die Allgemeinheit ein. Ein Unterbringungsbefehl kommt in solchen Fällen typischerweise dann zum Einsatz, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Beschuldigter zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war.
Zunächst muss die Schussverletzung am Bein aber vollständig ausgeheilt sein. Erst nach Abschluss der medizinischen Behandlung wird der 38-Jährige in die Bezirksklinik verlegt.
Kripo Bamberg ermittelt wegen Bedrohung und Angriffs auf Polizisten
Die weiteren Ermittlungen liegen jetzt bei der Kriminalpolizei Bamberg, die unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bamberg arbeitet. Gegen den 38-Jährigen wird unter anderem wegen des Verdachts der Bedrohung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Davon unabhängig prüft, wie nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch üblich, das Bayerische Landeskriminalamt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bamberg, ob der Einsatz der Schusswaffe durch die Beamten rechtmäßig war. Beide Prüfungen laufen parallel und unabhängig voneinander.
Häufige Fragen
Was ist in Mürsbach passiert?
Mehrere Zeugen meldeten am Vormittag des 12. Septembers 2026 einen 38-jährigen Mann, der mit zwei Messern durch Mürsbach lief. Bei der anschließenden Fahndung traf die Polizei ihn am Ortsrand an, es kam zum Schusswaffengebrauch.
Warum schoss die Polizei?
Nach Angaben der Polizei drohte der Mann den Einsatzkräften und lief trotz Pfefferspray und Warnschüssen auf sie zu. Daraufhin setzten die Beamten ihre Dienstwaffen ein.
Was ist ein Unterbringungsbefehl?
Ein Unterbringungsbefehl ordnet die vorläufige Einweisung eines Beschuldigten in eine psychiatrische Klinik an, statt ihn in Untersuchungshaft zu bringen. Er wird erlassen, wenn ein Sachverständiger Anhaltspunkte für eine erhebliche psychische Beeinträchtigung und eine Gefahr für die Allgemeinheit sieht.
Wie geht es dem 38-Jährigen jetzt weiter?
Er wird zunächst wegen der Schussverletzung am Bein medizinisch weiterbehandelt. Danach kommt er aufgrund des Unterbringungsbefehls in eine Bezirksklinik. Parallel ermittelt die Kripo Bamberg gegen ihn wegen Bedrohung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Wird auch der Einsatz der Polizei überprüft?
Ja. Das Bayerische Landeskriminalamt prüft unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bamberg, ob der Schusswaffengebrauch der Beamten rechtmäßig war – das ist nach jedem polizeilichen Schusswaffeneinsatz Routine.
Der erste Zeuge meldete sich gegen 7:30 Uhr am 12. September bei der Polizei. Er berichtete, ein offenbar verwirrter Mann halte sich vor seinem Haus im Rattelsdorfer Gemeindeteil Mürsbach auf. Der Mann habe zwei Messer bei sich. Immer mehr Anwohner riefen bei der Polizei an und berichteten Änliches.
Die Bamberger Polizei leitete daraufhin eine umfangreiche Fahndung ein und schickte zudem einen Polizeihubschrauber nach Mürsbach.












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Lorenz Röthlingshöfer. © Nicole Kalemba