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Zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2025 | 09:53

Mordprozess

Mordfall Bindlach: Urteil gegen Leon D. ist rechtskräftig

von Stefanie Schweinstetter, veröffentlicht am 18. November 2024 um 10:41 Uhr, Update vom 19. November 2024, 11:27 Uhr, Update vom 15. Juli 2025, 9.37 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat am 10. Juli 2025 die Revision des Angeklagten Leon D. verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bayreuth im Fall des Mordes an Rebecca S. nun rechtskräftig.

Foto: Katharina Müller-Sanke
Foto: Katharina Müller-Sanke

Bereits am 8. November 2024 hatte die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth den 19-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu 14 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde eine Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Die Verteidigung von Leon D., vertreten durch Rechtsanwalt Hilmar Lampert, legte beim Landgericht Bayreuth Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision mit Beschluss vom 10. Juli 2025 als unbegründet. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bayreuth nun rechtskräftig.

Heimtückischer Angriff auf Ex-Freundin

Die Kammer sah es nach neun Verhandlungstagen und umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Tat detailliert geplant hatte. Am 24. Mai 2024 fuhr er unter einem Vorwand zu seiner ehemaligen Freundin nach Bindlach und stach dort plötzlich und mehrfach mit einem Messer auf sie ein. Das Opfer erlitt tödliche Verletzungen am Hals und starb innerhalb einer Minute.

Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe

Nach Ansicht des Gerichts handelte der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen: Er habe seine Ex-Freundin töten wollen, weil sie sich seiner Kontrolle entzog und sich weiterhin im gemeinsamen Freundeskreis bewegte. Das Gericht stellte die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe fest.

Keine Anwendung von Jugendstrafrecht

Obwohl der Täter zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, stellte die Kammer keine Reifeverzögerung fest. Daher wurde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Sicherungsverwahrung vorbehalten

Zudem stellte das Gericht fest, dass der Verurteilte einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten zeige. Deshalb wurde eine Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe vorbehalten. Die Kammer folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang.

Schon gelesen? Femizid – Mord aus Besitzanspruch.

Update vom 19. November 2024: Verteidigung legt Revision ein

Neuigkeiten im Mordprozess gegen Leon D. am Landgericht Bayreuth: Am Freitag, den 15. November 2024, ist die einwöchige Frist abgelaufen, Revision gegen das Urteil einzulegen. Das ist auch geschehen, wie die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth auf unsere Nachfrage am Montagvormittag bestätigt.

Bei einer Revision geht es nicht darum, erneut Beweise aufzunehmen wie bei einer Berufung, sondern darum zu prüfen, ob es Verfahrens- oder Rechtsfehler gibt. Die Verteidigung von Leon D., vertreten durch Hilmar Lampert, hat am Freitag Revision gegen das Urteil eingelegt, so Judith Oltarjow-Funck vom Landgericht Bayreuth am 18. November. Das Gericht fasse die Urteilsgründe nun schriftlich ab. Sind diese an die Verfahrensbeteiligten zugestellt, beginne eine einmonatige Frist, innerhalb derer die Verteidigung die Revision begründen könne. Dann gehe das Urteil vor den Bundesgerichtshof. Das Urteil wird also zunächst noch nicht rechtskräftig. Die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth hatte Leon D. am 8. November wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Verteidiger: Entscheidung über Durchführung fällt noch

Zu den Gründen für die Revision sagt der Verteidiger von Leon D., Hilmar Lampert, auf Anfrage: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nur bestätigen, dass Revision von mir zur Fristwahrung eingelegt wurde und die Entscheidung über die Durchführung der Revision erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils getroffen wird.“

Links zu allen bisherigen Artikeln zur Hauptverhandlung finden Sie hier:

Erster Verhandlungstag am 11. Oktober: Aussage des Angeklagten Leon D.

Zweiter Verhandlungstag am 16. Oktober: Leon D.s Eltern sagen aus

Dritter Verhandlungstag am 17. Oktober: Rebecca S.‘ Mutter sagt aus

Vierter Verhandlungstag am 18. Oktober: Internet-Freund: Leon D habe die Tat angedeutet.

Fünfter Verhandlungstag am 22. Oktober: JVA-Psychologe darf doch nicht aussagen

Sechster Verhandlungstag am 24. Oktober: Psychiater: Leon D. in Beziehungen gefährlich

Siebter Verhandlungstag am 25. Oktober: Jugendgerichtshilfe trägt Bericht vor

Achter Verhandlungstag am 5. November: Gericht hört Schlussplädoyers 

Mordprozess gegen Leon D. geht zu Ende: Was noch offen ist

Urteil im Mordprozess gegen Leon D. – 14 Jahre und sechs Monate Haft

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