Ein an der Überstellung beteiligter Polizeibeamte schildert Leons Verhalten im Krankenhaus. Der Ernst der Lage sei ihm wohl nicht ganz bewusst gewesen, so der Eindruck des Beamten. Für die Worte des anwesenden Richters habe er sich nicht sonderlich interessiert und stattdessen eine Schwester schroff darauf hingewiesen, dass er mit seinen Verbänden nicht aus seinem Becher trinken könne. Auf dem Weg in die JVA habe Leon D. den Zeugen dann gefragt, ob er ihn für einen schlechten Menschen halte. Im selben Gespräch habe er auch geäußert, noch alle Details der Tat zu wissen. Am ersten Verhandlungstag hat der Angeklagte ausgesagt, sich nicht an Details des Tathergangs zu erinnern.