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Polizei

Münchberg/Helmbrechts: Zwei Alkoholsünder im Straßenverkehr erwischt

Am Mittwoch, dem 27. November 2024, stellte die Polizei in Münchberg und Helmbrechts zwei alkoholisierten Verkehrsteilnehmer – einen BMW-Fahrer und einen Fahranfänger auf einem Roller – bei Verkehrskontrollen fest. Beide müssen nun mit Konsequenzen rechnen.

Gegen 13:30 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife im Münchberger Ortsteil Straas einen 37-jährigen BMW-Fahrer, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war. Auf die Frage nach Alkoholgenuss gab der Mann an, am Vortag etwas getrunken zu haben. Ein durchgeführter Alkoholtest zeigte jedoch einen Wert von 0,72 Promille.

Folgen für den Fahrer

  • Weiterfahrt sofort untersagt
  • Blutentnahme angeordnet
  • Der polnische Staatsbürger muss sich auf eine Aberkennung des Fahrrechts und ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt einstellen.

Fahranfänger auf dem Roller mit Restalkohol unterwegs

Ein weiterer Vorfall ereignete sich gegen 18:30 Uhr in der Pressecker Straße in Helmbrechts. Hier überprüfte die Polizei einen 20-jährigen Fahranfänger, der mit einem Roller unterwegs war. Der junge Mann räumte ein, am Vortag ausgiebig gefeiert zu haben. Ein Alkoholtest ergab 0,12 Promille – zwar unter der gesetzlichen Grenze für erfahrene Fahrer, aber für Fahranfänger gilt absolute Nulltoleranz.

Konsequenzen für den Fahranfänger

  • Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit
  • Konsequenzen für seinen Führerschein, da die Probezeit-Regelungen strenger sind.

Polizei mahnt zur Vorsicht und Nulltoleranz im Straßenverkehr

Die Polizeiinspektion Münchberg appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die geltenden Alkoholgrenzen zu halten – insbesondere Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden. Alkohol im Straßenverkehr sei nach wie vor eine der Hauptursachen für Unfälle und gefährdet nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.