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Coronavirus
Klinikum Bayreuth lockert Besucherregeln: Das ist ab sofort wieder möglich
von bt-Redaktion
Im Klinikum Bayreuth galten noch sehr lange strenge Besucherregeln. Jetzt werden einige Maßnahmen gelockert. Das gilt ab dem 1. Juni.
Das Klinikum Bayreuth lockert zum Monatsbeginn einige der Corona-Maßnahmen für Besucher. Am heutigen Mittwoch, 1. Juni 2022, treten sie in Kraft.
Das teilt das Krankenhaus auf seiner Homepage mit.
Neue Besucherregeln am Klinikum Bayreuth
“1-1-1”. So lautet nach wie vor die Devise am Klinikum. Ein Patient kann einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen. So viel bleibt also beim Alten. Neu ist jetzt: Bislang waren Besuche erst ab dem achten Tag des Aufenthalts erlaubt. Seit Mittwoch allerdings sind Besucher sofort zugelassen, es gibt also keine Wartezeit. Lesen Sie auch: Das bt hat sich im Mai nach den strengen Corona-Regeln am Klinikum erkundigt.
Eine weitere Lockerung ist das Wegfallen der FFP2-Maskenpflicht. ein Mund-Nasen-Schutz muss aber weiter getragen werden. Ebenfalls notwendig ist ein tagesaktueller, negativer Corona-Test. Dieser ist laut Website des Klinikums in der Bayerischen Infektionsschutzverordnung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. vorgeschrieben. Aber: Ein Impf- oder Genesenenstatus muss nicht mehr nachgewiesen werden. Weiterhin wird keine Terminvereinbarung beziehungsweise ärztliche Genehmigung bei einem Besuch mehr verlangt.
Das sind die Besuchszeiten am Klinikum Bayreuth
Die allgemeinen Besuchszeiten am Klinikum Bayreuth und an der Hohen Warte sind täglich zwischen 14 und 19 Uhr. Ein Corona-Test kann im Vorfeld in den Testzentren der Stadt und des Landkreises durchgeführt werden, oder aber bei den Teststellen des Klinikums und der Hohen Warte.
Die Teststelle am Klinikum hat Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 14 bis 16 Uhr geöffnet. An der Hohen Warte steht die Teststelle Samstag und Sonntag von 14 bis 16 Uhr zur Verfügung. Zu beachten ist jedoch: Der Test des Klinikums berechtigt ausschließlich zum Krankenhausbesuch am Klinikum und der Hohen Warte. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen keine Bescheinigungen zur Vorlage bei anderen Stellen ausgestellt werden.