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Mordprozess

Mord in Bayreuth: Angeklagter will eigenen TV-Anwalt entlassen

Am Donnerstag (16. Juli 2020) wird der Mordprozess in Bayreuth erneut verhandelt. Das erste Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Noch bevor die Anklage erneut verlesen werden konnte, wollte der Angeklagte einen seiner Anwälte entpflichten.

Mit Urteil vom 23. Juli 2018 in Bayreuth wurde der Angeklagte Firat T. unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm lag unter anderem zur Last, den Rentner Friedrich K. am 12. April 2017 in der Bayreuther Innstraße getötet zu haben. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Deshalb beginnt der Prozess am 16. Juli 2020 erneut.

Mordprozess in Bayreuth beginnt

Vier Anwälte sitzen Firat T. zur Seite. Doch noch bevor die Anklage verlesen wurde, stellte Anwalt Florian Engert des Angeklagten den Antrag, Verteidiger Stephan Lucas von seiner Aufgabe zu entheben. Das Vertrauensverhältnis sei in erheblichen Maße erschüttert und zerstört, führte Engert aus.

Über eine Stunde dauerte dann der Schlagabtausch der beiden Anwälte. Engert begann mit den Gründen, Lucas als Anwalt des Angeklagten zu entpflichten.

Vorwürfe gegen TV-Anwalt Lucas

Anwalt Lucas wurde vor dem ersten Prozess vom Vater des Angeklagten als Wahlverteidiger hinzugezogen, beginnt Engert seine Ausführungen. Später wurde Lucas zu einem Pflichtverteidiger von Firat T.

Es stehen mehrere Vorwürfe im Raum: Zum einen soll Lucas überhöhte Zahlungen gefordert haben. Für seine Tätigkeit als Wahlverteidiger habe er sich eine „völlig überhöhte Vergütung“ auszahlen lassen, nämlich 3.000 in Bar, führt Engert aus. Danach solle er nochmals 1.000 und 2.000 Euro verlangt haben.

Vor dem eigentlichen Prozessbeginn solle Lucas dem Vater des Angeklagten mitgeteilt haben, dass er ein Honorar von 42.000 Euro verlange. Man habe sich dann auf 20.000 Euro geeinigt, führt Engert weiter aus.

Rechnungen erhielten Vater und Angeklagter erst nach Prozessbeginn, heißt es weiter. Dort sei aufgeführt, dass Lucas 16.000 Euro vor dem Prozessbeginn veranschlagt habe. Das seien 9.427,25 Euro zu viel, sagt Engert.

Anwalt sei nicht auf Mordprozess vorbereitet

Die Vorwürfe gehen allerdings weiter: 10.000 Seiten habe die Akte in dem Mordprozess in Bayreuth im Jahr 2017 bereits gehabt. Diese soll Lucas nach Angaben den Angeklagten nicht gelesen haben. Firat T. soll deutlich erkannt haben, dass Lucas keinerlei Aktenkenntnisse hatte. Er habe bei der ersten Verhandlung keine Fragen auf Aktenbasis beantworten können. Auch Fragen an Zeugen sollen nur aus Neugier bestanden haben, Dinge zu erfahren, die bereits in der Akte standen.

Weiter soll Lucas den Angeklagten nach dem Mordurteil nur einmal aufgesucht haben. Bei dem Besuch solle er gesagt haben, dass das Urteil nicht verstehen könne und er schockiert sei. Bis zur heutigen Verhandlung (16. Juli 2020) habe der Angeklagte von Lucas nichts mehr gehört. 

Anwalt Lucas kontert Vorwürfe

Dann konterte Lucas: Engert habe einen Kardinalfehler gemacht. Er habe nachweislich dem Mandanten eine Aussage von mehr als einer Stunde auf Video machen lassen – ohne eine Seite der Akte zu kennen. Das sei dem Angeklagten zum Verhängnis geworden. „Der Richter hat unserem Mandanten nicht geglaubt“. Als Verteidiger nehme man immer zuerst Akteneinsicht, führt Lucas aus.

Lucas sei überhaupt erst vom Vater des Angeklagten als Verteidiger beauftragt worden, weil Firat T. mit seinem Anwalt Engert in Fäkalsprache in Telefonaten kommunizierte.

„Schmutzige Wäsche“ vor Gericht in Bayreuth?

Lucas wirft Anwalt Engert vor, vor Gericht schmutzige Wäsche zu waschen. Alles was Engert vorgetragen hat, wurde längst diskutiert. Es seien schon zwei Entpflichtungen beantragt worden. Diese seien damals allerdings nicht begründbar gewesen: sogar das Oberlandesgericht (OLG) hat dies abgelehnt. „Ob der Mandant mich mag“, spielt hier keine Rolle. Lucas stellte auch klar, dass das OLG entschieden hatte, dass keine Falschabrechung festgestellt wurde.

Auf eine friedliche Lösung des Problems sei Engert nicht eingegangen. Lucas wehrt sich auch vehement dagegen, schlechte Arbeit gemacht zu haben. Er wirft Engert vor, einen schweren Fehler gemacht zu haben: „Das Glashaus ist da sehr zerbrechlich.“

Zwei Anträge vor Gericht bereits abgewiesen

Über den dritten Antrag zur Entpflichtung vor dem Bayreuther Gericht war Lucas verärgert: „Das ist unwürdig, wenn ich das so bewerten darf.“ Engert habe aus vielen Rohren geschossen und sei damit bisher gescheitert. 

Auch an den Vorwürfen falsche Abrechnungen sei nichts dran. Ein Anwalt müsse keine Quittung sofort vor Ort ausstellen. Alle Zahlungen wurden dem Finanzamt sofort vorgelegt, führt Lucas weiter aus: „Das ist eine Unverschämtheit.“ Danach erklärte Lucas die veranschlagten Kosten, legte sie dar und widerlegte die Vorwürfe von Engert.

Lucas erklärte auch, dass Firat T. nicht gewünscht hatte, von ihm besucht zu werden. Lucas habe ihn allerdings angeschrieben. Auch Firat T. pflichtete dem bei: Er hätte Anwalt Lucas nicht empfangen.

Eine Entscheidung, ob Anwalt Lucas entpflichtet wird, soll kommende Woche stattfinden.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann