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Infektionsschutzgesetz
Gastronomen in oberfränkischem Landkreis verstoßen gegen Corona-Maßnahmen
In letzter Zeit haben sich vermehrt Bürger über Gastronomiebetriebe bei einem Landratsamt in Oberfranken beschwert. Diese halten sich angeblich nicht an das Infektionsschutzgesetz.
In den letzten Tagen und Wochen haben sich vermehrt Bürger bei Städten, Gemeinden und dem Landratsamt Wunsiedel beschwert. Der Grund: Einzelne Gastronomiebetriebe halten sich nicht an das Infektionsschutzgesetz. Erst kürzlich hat die Polizei bayernweit die Maskenpflicht kontrolliert. Dabei wurden hunderte Verstöße festgestellt.
Gastronomen im Kreis Wunsiedel verstoßen gegen Gesetz
In der vergangenen Zeit seien vermehrt Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen, berichtet das Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge. So sollen einzelne Gastronomiebetriebe die geltenden Regeln nach §13 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht oder nur schlecht einhalten. Deswegen meldet sich Landrat Peter Berek (CSU) mit einem Schreiben persönlich an die Gastronomen. Der Politiker möchte diese dadurch nochmals für die aktuelle Situation sensibilisieren.
Infektionsschutzmaßnahmen im Raum Wunsiedel nicht eingehalten
Das aktuell dynamische Infektionsgeschehen und die wieder steigenden Infektionszahlen würden Bürger verunsichern und geben Anlass zur Sorge. „Ich möchte daher dringend darauf hinweisen, dass immer noch äußerste Vorsicht geboten und die von der Bayerischen Staatsregierung getroffenen Regelungen zum Infektionsschutz in der Gastronomie konsequent eingehalten werden müssen“, appelliert Landrat Peter Berek an die Lokalbetreiber.
Vor allem folgende Vorgaben sind unbedingt zu beachten:
- Alle Gäste die nicht aus einem gemeinsamen oder einem weiteren Hausstand kommen und keine Gruppe von maximal zehn Personen bilden, müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Es sei denn es sind geeignete Trennvorrichtungen vorhanden.
- Das Personal muss im Servicebereich bzw. in Bereichen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen.
- Jeder Gast, der nicht auf seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen.
- Gastronomiebetriebe müssen ein aktuelles (schriftliches) Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten, dass sie dem Landratsamt vorlegen können, wenn dies verlangt wird.
Hohe Geldstrafen bei Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz
Laut dem Landratsamt Wunsiedel sollte das Rahmenkonzept für die Gastronomie, das als Grundlage für die eigenen Schutz- und Hygienekonzepte der Gastronomiebetriebe dient, allen Gastronomen bekannt sein. Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass im Bußgeldkatalog zur 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen empfindliche Geldstrafen vorgesehen sind.
„Ich appelliere nochmals eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein der Gastwirte gegenüber ihren Gästen und möchte mich gleichzeitig auch bei all denen bedanken, die sich bereits zuverlässig an die Regelungen halten. Wir alle müssen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen soweit irgend möglich zu beschränken. Tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei.“
(Peter Berek, Landrat)
Redaktion