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Kontaktbeschränkungen im Landkreis Bayreuth – diese Lockerungen kommen
Die Kontaktbeschränkungen im Landkreis Bayreuth werden ab dem 31. Mai 2021 gelockert. Das hat das Landratsamt mitgeteilt.
Im Landkreis Bayreuth gelten ab dem 31. Mai neue Lockerungen. Sie betreffen die Kontaktbeschränkungen. Das hat das Landratsamt mitgeteilt. In der Stadt Bayreuth wurde bereits am 25. Mai gelockert.
Kontaktbeschränkungen im Landkreis Bayreuth – diese Lockerungen kommen
Am Samstag, den 29. Mai, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises den fünften Tag in Folge unter 35. Deshalb können die Kontaktbeschränkungen gelockert werden.
Gemäß § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV gilt daher ab dem 31. Mai 2021, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt ist. Die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden.
Kinder unter 14 Jahren werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt. Vollständig Geimpfte oder vom Corona-Virus genesene Personen auch nicht.
Redaktion