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Aufmerksamer Verkehrsteilnehmer rettet Leben
Bei Grafengehaig im Landkreis Kulmbach hat ein Autofahrer einen verunglückten Mann entdeckt und wurde so zum Lebensretter.
Kaum sichtbar im Straßengraben
Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer hat am späten Samstagnachmittag, den 4. Oktober 2025, bei Grafengehaig einen verunglückten Autofahrer im Straßengraben entdeckt – und ihm damit vermutlich das Leben gerettet.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizeiinspektion Stadtsteinach war ein 87-Jähriger Mann aus Bayreuth in seinem Fahrzeug von der Kleinrehmühle in Richtung Guttenberger Hammer unterwegs gewesen. In einer Linkskurve kam er alleinbeteiligt von der Straße ab. Rund fünf Meter neben der Fahrbahn blieb sein Wagen im Graben liegen – von der Straße aus nur schwer zu erkennen.
Stundenlang unentdeckt und stark unterkühlt
Offenbar ereignete sich der Unfall bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag. Der Senior konnte sich nicht selbst aus seiner misslichen Lage befreien und verbrachte die gesamte Nacht schwer auffindbar im Graben. Erst am Samstagnachmittag entdeckte ein 56-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach das verunglückte Fahrzeug und verständigte umgehend den Rettungsdienst.
Der 87-Jährige war zum Zeitpunkt des Auffindens bereits stark unterkühlt. Er wurde sofort ins Klinikum gebracht und medizinisch versorgt.
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Polizei schätzt Schaden auf 5.000 Euro
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass es sich um einen Alleinunfall handelt. Der entstandene Schaden am Fahrzeug wird auf etwa 5.000 Euro geschätzt. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nicht vor.
Schnelles Handeln kann Leben retten
Der Vorfall zeigt eindrücklich, wie wichtig Zivilcourage und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr sein können. In Not geratene Personen – insbesondere bei medizinischen Notfällen oder Unfällen abseits der Sichtweite – sind auf Hilfe von außen angewiesen. Wer in solchen Situationen wegsieht oder nicht handelt, riskiert nicht nur das Leben anderer, sondern macht sich unter Umständen auch strafbar: Unterlassene Hilfeleistung kann nach § 323c StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Der beherzte Einsatz des 56-jährigen Helfers verdient daher besondere Anerkennung.











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THW-Kräfte und die Strassenmeisterei reinigten die Fahrbahn. © News5/Stephan Fricke