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Coronavirus
Neue Corona-Regeln in Bayern: Das gilt bis zum 2. April
In Bayern ändern sich die Corona-Regeln. Der Freedom Day wurde verschoben. Das gilt vom 20. März 2022 bis zum 2. April.
- Corona-Regeln Bayern geändert
- Neue Maßnahmen von 20. März bis 2. April 2022
- Maskenpflicht bleibt im Freistaat
Kein Freedom Day. Die versprochenen Lockerungen zum 20. März gibt es in Bayern nicht. Die Regierung nutzt eine Übergangsregelung. Heißt: Die Corona-Regeln bleiben bis zum 2. April 2022 bestehen. Doch es gibt dennoch Änderungen.
Diese Corona-Regeln gelten ab 20. März in Bayern
2GPlus-, 2G- und 3G bleiben in Bayern wie bisher. Das verkündete Staatskanzleiminister Florien Herrmann (CSU) bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Außerdem bleibt die Maskenpflicht im Handel und in den Schulen. In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht allerdings ab Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Zusätzlich entfallen weitere Corona-Regeln ab dem 20. März in Bayern. Hier gibt es die Übersicht.
Beim Einkaufen bleibt die FFP2-Maskenpflicht. Die Zugangsbeschränkungen bei Einrichtungen der “vulnerablen” Gruppen bleibt auch. All diese Regeln sollten eigentlich entfallen – wie von der MPK vor mehreren Wochen beschlossen. Doch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und die bayerische Regierung sehen die Corona-Lage plötzlich anders. Sie wollen sogar noch härtere Regeln und kritisieren die Lockerungen, die nun im Gesetz vorgeschrieben sind.
Freedom-Day in Bayern verschoben
Eigentlich sollten deutschlandweit beinahe alle Corona-Regeln entfallen. Ein Basisschutz sollte noch bleiben: Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.
Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, wie es Bayern angekündigt hat. Zusätzlich kann eine Hotspot-Regel greifen, wenn sich regional das Infektionsgeschehen verschärfen. Dann könnte der Landtag wieder strengere Corona-Regeln beschließen. Ob diese Regel auch bayernweit angewendet werden kann, ist aktuell unklar. Regionale Regeln zu bestimmen, findet die bayerische Regierung “umständlich”, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Regierungserklärung mitteilte.