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Neue Schutzzone für Bayreuths Thermalquellen: Das bedeutet sie für Anwohner und Grundstückseigentümer
Die Stadt Bayreuth will die Friedrichstherme und die neu anerkannte Wilhelminentherme künftig gemeinsam schützen. Dafür soll ein neues Heilquellenschutzgebiet im Stadtteil Laineck ausgewiesen werden. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die entsprechende Verordnung zu beschließen.
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger wird sich im Alltag wenig ändern. Innerhalb des Schutzgebietes gelten jedoch künftig besondere Vorschriften, die vor allem Grundstückseigentümer und Bauherren betreffen.
Zweite Heilquelle erhält Schutzstatus
Die Wilhelminentherme wurde im Mai 2026 von der Regierung von Oberfranken offiziell als staatlich anerkannte Heilquelle anerkannt. Sie liegt unmittelbar neben der bereits geschützten Friedrichstherme, die die Lohengrin Therme mit Thermalwasser versorgt.
Da beide Quellen eng zusammenhängen, soll das bisherige Schutzgebiet der Friedrichstherme aufgehoben und durch ein gemeinsames Schutzgebiet ersetzt werden.
Warum Heilquellen besonders geschützt werden
Heilquellen gelten als besonders empfindlich. Schon Eingriffe in den Untergrund können die Wasserqualität oder die Wassermenge beeinflussen.
Das Schutzgebiet soll verhindern, dass die Quellen durch Bauarbeiten, Bohrungen oder andere Eingriffe beschädigt werden. Ziel ist es, die langfristige Nutzung der Thermalquellen zu sichern.
Diese Einschränkungen würden künftig gelten
Besonders streng sind die Regeln im direkten Fassungsbereich der Quellen.
Dort sind unter anderem Bauvorhaben, neue Verkehrsflächen, Abwasseranlagen, die Lagerung wassergefährdender Stoffe sowie landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzungen grundsätzlich verboten. Selbst das Betreten des Bereichs ist nur für notwendige Wartungs- und Betriebsarbeiten erlaubt.
Auch in der weiteren Schutzzone gelten Einschränkungen. Verboten sind dort beispielsweise tiefe Bohrungen von mehr als 150 Metern, Bergbau sowie größere Sprengungen im Untergrund.
Was das für Eigentümer bedeutet
Grundstückseigentümer müssen bestimmte Kontrollen und Untersuchungen dulden. Dazu gehören unter anderem Wasserproben sowie technische Prüfungen, die dem Schutz der Heilquellen dienen.
Außerdem kann die Stadt in besonderen Fällen verlangen, bestehende Anlagen oder Einrichtungen zu verändern oder zu beseitigen, wenn diese die Heilquellen gefährden. Für dadurch entstehende wirtschaftliche Nachteile sind gesetzliche Entschädigungsregelungen vorgesehen.
Hohe Bußgelder möglich
Wer gegen die Schutzvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Die Verordnung sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Das betrifft beispielsweise unerlaubte Bohrungen, verbotene Baumaßnahmen oder die Missachtung von Auflagen innerhalb des Schutzgebietes.
Keine Einwände gegen die Pläne
Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Nach Angaben der Stadt gingen keine Einwände gegen die Ausweisung des neuen Schutzgebietes ein.
Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, die neue Verordnung zu beschließen.
Mit ihrem Inkrafttreten würde die bisherige Schutzgebietsverordnung für die Friedrichstherme aus dem Jahr 1995 außer Kraft treten und durch die gemeinsame Regelung für beide Heilquellen ersetzt werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt den Beschluss einstimmig an den Stadtrat.












Archivbild: Redaktion
Neues Rathaus Bayreuth © Michael Christensen