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Niedrigwasser in Oberfranken: Wasserentnahme aus Bächen bleibt verboten
Die anhaltende Trockenheit setzt den Gewässern in Oberfranken zu: In der Region liegen die Abflüsse derzeit deutlich unter dem mittleren Niedrigwasserabfluss. Das Wasserwirtschaftsamt warnt vor weiter sinkenden Pegelständen und erinnert an die strengen Regeln für Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen.
Wie ist die aktuelle Lage an den Gewässern?
Wegen der wesentlich zu geringen Niederschlagsmengen der vergangenen Wochen und der anhaltend hohen Temperaturen liegen die Abflüsse an den Gewässern derzeit deutlich unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ). Auch die lokalen Starkregenereignisse um den 20. Juni führten an manchen Gewässern nur zu einem kurzzeitigen Anstieg des Abflusses. Vor allem an kleineren Bächen und in den Oberläufen rechnet das Wasserwirtschaftsamt mit weiter sinkenden Pegelständen bis hin zur Austrocknung einzelner Abschnitte.
Da die aktuelle Hitzewelle zum Wochenende ihren Höhepunkt erreichen soll, ist laut Amt keine Entspannung der Situation in Sicht. Insgesamt muss weiterhin mit tendenziell sinkenden Pegelständen und einer Verschärfung der Niedrigwassersituation gerechnet werden, auch in Form trockenfallender Gewässerabschnitte.
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Warum ist ausreichende Wasserführung so wichtig?
Für die ökologische Funktionsfähigkeit von Bächen und Flüssen ist eine ausreichende Wasserführung entscheidend. Wasserentnahmen verursachen für die durch steigende Wassertemperaturen und geringere Sauerstoffverfügbarkeit ohnehin gestressten Organismen zusätzlichen Stress und wirken sich damit erheblich negativ auf die Gewässerökosysteme aus.
Welche Regeln gelten für Wasserentnahmen?
Nach der Wassergesetzgebung sind Wasserentnahmen, auch im Rahmen des Gemein- oder Anliegergebrauchs, grundsätzlich nur zulässig, solange erhebliche Beeinträchtigungen des Gewässers, seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten sind. In der gegenwärtigen Trockenperiode darf daher vor allem aus kleineren Gewässern Dritter Ordnung regelmäßig kein Wasser entnommen werden. Wasserentnahmen mittels Pumpe benötigen grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis. Liegt eine solche Erlaubnis vor, muss zudem die im jeweiligen Bescheid festgesetzte Mindestwasserführung im Gewässer eingehalten werden.
Für den Landkreis Hof gilt zudem in den Einzugsgebieten von Zinnbach, Mähringsbach und Höllbach ein bestehendes Entnahmeverbot zum Schutz der Flussperlmuschel, das auf einer Allgemeinverfügung des Landratsamts Hof vom 12. August 2020 beruht.
Wo lassen sich aktuelle Pegelstände einsehen?
Aktuelle Wasserstände an größeren Gewässern können über die Plattformen nid.bayern.de und gkd.bayern.de abgerufen werden. Weitere Auskünfte erteilt das Wasserwirtschaftsamt Hof unter der Telefonnummer 09281 891-0 oder per E-Mail an poststelle@wwa-ho.bayern.de.
Häufige Fragen
Warum ist die Niedrigwassersituation aktuell so angespannt?
Zu geringe Niederschläge und anhaltend hohe Temperaturen haben die Abflüsse deutlich unter den mittleren Niedrigwasserabfluss gedrückt, eine Besserung ist laut Wasserwirtschaftsamt Hof nicht in Sicht.
Darf ich derzeit Wasser aus einem Bach entnehmen?
In der Regel nicht: Aus kleineren Gewässern Dritter Ordnung darf in der aktuellen Trockenperiode regelmäßig kein Wasser entnommen werden, da erhebliche Beeinträchtigungen des Gewässers zu erwarten sind.
Brauche ich für eine Wasserentnahme mit Pumpe eine Genehmigung?
Ja, Wasserentnahmen mittels Pumpe bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Wo finde ich aktuelle Pegelstände?
Auf den Plattformen nid.bayern.de und gkd.bayern.de lassen sich die Wasserstände größerer Gewässer abrufen.












Smymbolbild: Golf, Golfplatz ©Pixabay
Brotprüfung im Rotmaincenter ©Thomas Lang