Zuletzt aktualisiert am
Klinikum Bayreuth
Noch strengere Besuchsregeln am Klinikum Bayreuth: Jetzt nur noch mit schriftlicher Erlaubnis
von bt-Redaktion
Im Klinikum Bayreuth und an der Hohen Warte gelten ab Freitag, den 17. Dezember 2021, noch strengere Regeln für Besucher. Dann braucht es eine schriftliche Genehmigung vom Arzt.
Ab Freitag, den 17. Dezember 2021, herrschen im Klinikum Bayreuth und an der Klinik Hohe Warte noch strengere Besuchsregeln. Das verkündet das Klinikum in einer Pressemitteilung.
Mit den neuen Besuchsregeln soll gegen das Verbreiten der Omikron-Variante vorgesorgt werden. Für den Besuch brauche man ab Freitag eine schriftliche Genehmigung des behandelnden Arztes.
Besuche am Klinikum Bayreuth
Die Genehmigung werde laut der Mitteilung grundsätzlich nur dann erteilt, wenn sich ein Patient länger als sieben Tage stationär am Klinikum in der Hohen Warte aufhält. Außerdem müssen sich Besucher ab nächster Woche vor Ort, unmittelbar vor dem Besuch testen lassen. Aktuell gibt es noch keinen nachgewiesenen Omikron-Fall im Klinikum. Von der Stadt Bayreuth wurden jedoch heute zwei Fälle bekannt gegeben.
Besuche seien zwischen 15 und 18 Uhr möglich und müssen über die Telefon-Hotline 0921/400753609 gebucht werden. Dr. Bollinger vom Klinikum begründet den Test vor Ort wie folgt: “Trotz der 2G-Plus-Regelung, die wir zuletzt seit Mitte November angewandt hatten, haben wir Ausbrüche zu verzeichnen, die nach unseren Erkenntnissen vermutlich auf Besuche zurückzuführen sind.”
Vorsorge für Omikron am Klinikum Bayreuth
Bollinger erklärt außerdem, dass die Regeln als Vorsorge vor der Omikron-Variante des Corona-Virus zum Einsatz kommen. Es stehe fest, dass Omikron mindestens genauso ansteckend, wenn nicht gar ansteckender als Delta sei und unter Umständen seien auch Geimpfte häufiger ansteckend.
Man versuche durch die neuen Regeln, an Weihnachten eine hoffentlich stabile Situation ohne größere Ausbrüche vorzufinden: “Denn an Weihnachten sind auch die Kapazitäten der Krankenhäuser nicht in vollem Umfang einsetzbar”, so Bollinger.
Alle Ausnahmeregelungen, etwa für die Kinderklinik, die Palliativstation, die Intensivstationen, für Kreißsaal und Geburtenstation bleiben bestehen, heißt es in der Mitteilung.