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Notfallregister.eu

Notfall – was nun?

Was passiert im Falle eines Notfalls, wenn ich körperlich eingeschränkt bin? Das Notfallregister bietet für diesen Fall Abhilfe.

Was passiert bei einem Notfall mit erkrankten oder behinderten Personen? Woher weiß die Feuerwehr, ob in dem brennenden Haus eine gehörlose Person wohnt und den Alarm nicht hört? Oder woher soll der Katastrophenschutz wissen, ob in dem Haus eine Behinderten-WG lebt, wenn ein Hochwasser das Haus bedroht? Und was ist bei einem Black-Out?

Wäre es also nicht von Vorteil, wenn Einsatzkräfte von vornherein über Handicaps Bescheid wissen? Dieser Meinung war auch Philipp Cachée aus Berlin.

Die richtige Vorbereitung auf einen Notfall

Philipp Chachée aus Berlin hatte die Idee eines Notfallregisters. Sein Notfallregister enthält freiwillig eingetragene Angaben zu Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und von Einrichtungen wie Pflege-WGs, Pflegeheimen oder auch Dialysezentren. Wichtig hierbei ist jedoch, dass wirklich Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehr und Leitstellen Zugriff auf die Informationen haben.

Cachée ist 39 Jahre alt und hat Krisen- und Katastrophenmanagement studiert. Zurzeit arbeitet er hauptsächlich beim behördlichen Katastrophen- und Zivilschutz in einem Berliner Bezirk mit 300.000 Einwohner. Er selbst gibt in einem Interview an, dass er 20 Jahre internationale Einsatzerfahrung hat, da er unter anderem eine ehrenamtliche Tätigkeit in Krisenschutz-Einheiten nach dem verheerenden Hurricane Katrina in den USA übernommen hatte. Lesen Sie auch: So gehen Eltern und Erzieher mit den zunehmenden Krankheitsfällen um. 

“Mehrwert für Präsentation”

Wie genau funktioniert also das Notfallregister und wie kann man sich dafür registrieren? Cachée gibt an, dass es mittlerweile im Bundesgebiet verteilt Rettungs- und Feuerwehrleitstellen, sowie Katastrophenschutzbehörden, welche am System angeschlossen sind, gibt. “Durch die Registrierung von Betroffenen sind wir in der Lage, gezielt in geografischen Bereichen, wo noch keine verantwortliche Leitstelle angeschlossen ist, diese aktiv anzusprechen,” so Cachée.

Durch mediale Berichterstattung, Netzwerkarbeit und gezielte Rundschreiben sollen kurzfristig flächendeckend Leitstellen als Nutzer gewonnen werden. Es ist ein Mehrwert für Prävention und sofortige Einsatzlagen und schließt eine Informationslücke. Ganz wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Nutzung für registrierte Betroffene und Behörden kostenfrei ist.

Das Register ist eine Informationsquelle für Einsatzorganisationen und Katastrophenschutzbehörden und die Nutzung obliegt den Einsatzkräften und Behörden. Der Verein bietet die Möglichkeit einer Datenbasis an. Dadurch erfahren die Rettungskräfte die besondere Situation und können passend, schneller und umsichtiger reagieren. Sonderrechte ergeben sich nicht aus der Registrierung.




Für Einrichtungen und Einzelpersonen

Die Registrierung von Einrichtungen von sozialen, medizinischen, pflegerischen und anderen Einrichtungen der Behindertenbetreuung- und hilfe ist wichtig weil, es um die Erfassung von Einrichtungen wie Demenz WGs, Intensivpflege WGs, Beatmung WGs, Dialysezentren oder Altenpflegeeinrichtungen geht. Auch Einzelpersonen können sich in das Notfallregister eintragen.

Dies ist vor allem für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen von Nutzen. Dies beginnt bei Sinneseinschränkungen (gehörlos, blind), geistiger Behinderung, Mobilitätseinschränkung, mit Abhängigkeit von technischen Geräten (Dialyse, Kunstherz, Beatmung, Magensonde, usw.). Bei der Abfrage werden auch Informationen erhoben, welche für eine Evakuierung und daraus resultierende Betreuung notwendig sind.

Keine staatliche Einrichtung

Das Notfallregister ist allerdings keine staatliche Einrichtung. In Deutschland ist das so eine Sache mit den Genehmigungen und Zertifizierungen. Deshalb hat sich das Notfallregister bewusst für deutsche Rechenzentren entschieden und in dieser nur von ihnen genutzte Hardware gemietet. Diese Server erfüllen alle Voraussetzungen, welche gesetzlich gefordert sind. Es wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, welche von außen nicht erkennbar sind und aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden. Zudem wird die Anlage vom Dienstleister 24/7 überwacht.

Die Daten werden von den Nutzer freiwillig hinterlegt und gemäß der DSGVO (Datenschutzgesetz Verordnung) gespeichert, verarbeitet und nur im Rahmen der Einwilligungserklärung, welche Voraussetzung für die Speicherung ist, weitergegeben.
Die Leitstellen und Behörden, welche sich für die Nutzungserlaubnis bewerben, werden vom Notfallregister auf Authentizität geprüft und nur diesen dann der Zugang gewährt.

Alle Zugriffe und Abfragen werden mit Nutzer, Datum, Uhrzeit und abgefragten Datensätzen gespeichert. Alle Abfragen werden von ihnen stichprobenartig kontrolliert. Die Nutzung der Daten liegt in der Verantwortung der jeweils abrufenden Behörde.
Datenschutz steht für Cachée neben der möglichst störungsfreien Verfügbarkeit an oberster Stelle.

Hier kann man sich für das Notfallregister registrieren.