Zuletzt aktualisiert am

Dorfladenbox

Neues Ladenschlussgesetz für Bayern: Landtagsabgeordneter Franc Dierl sieht Potenzial in Dorfladenboxen

Das bayerische Kabinett hat kürzlich neue Eckpunkte für ein Ladenschlussgesetz beschlossen. Landtagsabgeordneter Frank Dierl sieht großes Potenzial in digitalen Kleinstsupermärkten für ländliche Gebiete in Bayreuth.

Wer auf dem Land kurz nochmal was einkaufen will, hat häufig weite Wege bis zum Supermarkt. Kleine Läden ohne Personal können auf dem Land da wirklich nützlich sein. Das Kabinett hat neue Regelungen verabschiedet, die dafür sorgen sollen, dass die Menschen in den Dörfern bestmöglich profitieren.

Wichtigste Merkmale des Ladenschlussgesetzes zu Dorfladenboxen:

Digitale Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter dürfen an Werktagen durchgehend und an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt öffnen.

Verbesserte Versorgung für ländliche Gebiete

Landtagsabgeordneter Franc Dierl hebt die Dorfladenbox am Thermenparkplatz in Obernsees hervor: „Insbesondere Angebote wie die Dorfladenbox eröffnen den Menschen in ländlichen Gebieten neue Einkaufsmöglichkeiten“, erklärt Dierl.

Unterstützung durch Franc Dierl

Bereits im letzten Jahr besuchte der damalige Landtagskandidat Dierl die Dorfladenbox in Obernsees auf Einladung des Betreibers Julius Stintzing. Er überzeugte sich vor Ort, dass die Dorfladenbox auch für Besucher der Therme Obernsees sowie Gäste der Ferienwohnungen und des Wohnmobilstellplatzes von großem Nutzen ist.

„Es ist wichtig, moderne Wege der Direktvermarktung in der Region voranzutreiben, um die heimische Produktion zu stärken“, betonte Dierl und versprach schon damals, sich im Falle seiner Wahl in den Bayerischen Landtag für die Erweiterung der Öffnungszeiten einzusetzen. Ein Jahr später ist es nun soweit: Die Dorfladenbox kann auch an Sonn- und Feiertagen ihre Produkte anbieten, was eine erhebliche Verbesserung für die lokale Versorgung darstelle.

Die Therme Obernsees wird aktuell saniert. Einige Bereiche sind aber schon fertig.

Erweiterte Öffnungszeiten ohne Personaleinsatz

Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Erlaubnis, dass digitale Kleinstsupermärkte an Sonn- und Feiertagen ohne Personaleinsatz öffnen dürfen. Die zeitlichen Rahmenbedingungen werden von den Gemeinden festgelegt. Es gibt keine Beschränkung des Sortiments im Vergleich zu üblichen Supermärkten. Die maximal zulässige Verkaufsfläche beträgt 150 Quadratmeter.