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Polizeibericht

Frau läuft auf Gleisen in Oberfranken – Bahnarbeiter müssen Zug aufhalten

Eine 35-Jährige hat in Oberfranken für Aufregung gesorgt, weil sie auf Bahngleisen gelaufen ist. Ein Zug musste seine Fahrt unterbrechen.

Das Bahnpersonal konnte die Frau bei dem Vorfall in Oberfranken nicht dazu bringen, die Gleise zu verlassen. Also mussten die Mitarbeiter einen nahenden Regionalexpress stoppen.

Die Polizeiinspektion Neustadt bei Coburg hat heute, am 3. Januar 2023, darüber berichtet.

Frau läuft auf Gleisen in Oberfranken

Die 35-Jährige aus Neustadt bei Coburg hat am Montagnachmittag, am 2. Januar 2023, eine Gleissperrung ausgelöst. Die Neustadter Polizei erhielt kurz nach 13 Uhr den Notruf über eine Frau auf den Bahngleisen im Bereich des Neustadter Bahnhofs. “Mehrere Streifenwagen eilten daraufhin zum Einsatzort und konnten eine 35 Jahre alte Frau in der Nähe des Bahnübergangs an der Eisfelder Straße antreffen”, heißt es im Polizeibericht.

Wie sich herausstellte, hatten Bahnarbeiter die Frau entdeckt, die zwischen den Gleisen lief. Sie spazierte von Sonneberg kommend in Richtung Bahnübergang an der Luisenstraße. Die Bahnmitarbeiter forderten die Frau auf, unverzüglich den Gleisbereich zu verlassen. Ohne Erfolg. Die Frau setzte ihren Fußmarsch unbeeindruckt fort. Derweil nahte ein Regionalexpress aus Sonneberg. Lesen Sie auch: Chaoten haben auch in Franken Einsatzkräfte mit Silvesterraketen angegriffen.




Bahnarbeiter stoppen Zug

Als der Zug aus Sonneberg nahte, war die 35-Jährige noch immer auf den Gleisen unterwegs. Bahnarbeiter konnten den Regionalexpress jedoch zum Glück per Handzeichen stoppen. Der Notfallmanager der Deutschen Bahn veranlasste eine Gleissperrung.

“Nachdem Polizeibeamte die Frau wenig später aufgriffen, konnte der Zugverkehr nach wenigen Minuten wieder freigegeben werden”, teilt die Neustadter Polizei mit. “Die Gefährlichkeit ihres Fußmarsches schien der Frau auch bei der Polizeikontrolle nicht bewusst geworden zu sein, vielmehr äußerte sie ihr Unverständnis über das ganze Procedere.”

Der Spaziergang der 35-Jährigen hat ein strafrechtliches Nachspiel. Die Frau wird sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten müssen und darf mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.