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Ohne Helm, mit Alkohol und Cannabis im Blut: Horror-Sturz auf dem Gehweg
Ein 29-jähriger Radfahrer ist am Samstagabend in Rödental im Landkreis Coburg schwer gestürzt und musste mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest: Der Mann hatte an dem Abend erhebliche Mengen Alkohol und Cannabis konsumiert. Nun droht ihm ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Der Unfallhergang in Mönchröden
Der 29-Jährige war gegen 22.25 Uhr mit seinem Mountainbike auf dem Gehweg der Mönchrödener Straße unterwegs. Als er vom Gehweg auf die Fahrbahn wechseln wollte, verlor er die Kontrolle über sein Rad und stürzte. Dabei schlug er mit dem Kopf auf dem Asphalt auf.
Ein unbeteiligter Zeuge, der zur selben Zeit auf der Straße unterwegs war, beobachtete den Sturz und alarmierte sofort die Rettungskräfte. Die Einsatzkräfte brachten den Mann, der keinen Fahrradhelm trug, mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus Coburg.
Alkohol und Cannabis im Blut
Im Zuge der Unfallaufnahme fiel der Polizeistreife auf, dass der Verunfallte an dem Abend erhebliche Mengen Alkohol und Cannabis konsumiert hatte. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch verantworten.
Vielen ist nicht bewusst, dass die Promillegrenze nicht nur am Steuer eines Autos gilt: Auch auf dem Fahrrad liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille – wird dieser Wert erreicht, ist das Fahren eine Straftat, unabhängig davon, ob der oder die Betroffene einen Unfall verursacht hat. Das hat sich zuletzt auch bei einem Fall in Bayreuth gezeigt, bei dem ein Radfahrer mit 2,54 Promille auf dem Gehweg unterwegs war.
Kein Einzelfall: Betrunkene Radfahrer ohne Helm in der Region
Der Fall aus dem Landkreis Coburg reiht sich in eine ganze Serie ähnlicher Vorfälle in Oberfranken ein. Erst im Juni war in Helmbrechts ein Vater mit knapp 1,9 Promille mit seinem vierjährigen Kind auf dem Gepäckträger gestürzt, das Kind wurde dabei mitverletzt. Erst vor wenigen Wochen stürzte ein E-Bike-Fahrer in Mistelgau schwer – ebenfalls ohne Helm und mit mehr als zwei Promille im Blut.
Beim Unfall in Ahorntal an diesem Wochenende war kein Alkohol im Spiel. Ein Mann schwebt nach einem Sturz ohne Fahrradhelm dennoch in Lebensgefahr.
Häufige Fragen
Ab wann gilt Radfahren unter Alkohol als Straftat?
Für Radfahrende liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert ist das Führen eines Fahrrads nach § 316 StGB strafbar, auch ohne dass ein Unfall passiert oder Fahrfehler auffallen. Bereits ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren hinzukommen.
Welche Strafe droht bei Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad?
Der Paragraf 316 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Ab 1,6 Promille kann zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, die auch den Autoführerschein gefährden kann.
Was ist in Rödental genau passiert?
Ein 29-Jähriger stürzte am Samstagabend gegen 22.25 Uhr mit seinem Mountainbike beim Wechsel vom Gehweg auf die Fahrbahn in der Mönchrödener Straße. Er schlug mit dem Kopf auf und wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus Coburg gebracht.
Warum ist ein Helm beim Radfahren so wichtig?
Ein Fahrradhelm senkt nachweislich das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Sturz. Der 29-Jährige aus Rödental trug keinen Helm – wie auch in mehreren vergleichbaren Fällen aus der Region Bayreuth zuletzt.












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