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Pedelec-Fahrer stürzt auf Motorhaube: Unfall auf Kronacher Straße in Kulmbach
Auf der Kronacher Straße in Kulmbach sind am Montagabend erneut ein Auto und einem Pedelec zusammengestoßen. Ein Radfahrer war verbotswidrig auf dem Gehweg unterwegs, als er mit einem ausparkenden Audi zusammenprallte und über die Motorhaube stürzte. Er blieb glücklicherweise nur leicht verletzt.
Im Bereich der Kronacher Straße am Bahnübergang ist ein Radfahrer mit seinem Pedelec stadteinwärts unterwegs gewesen. Allerdings fuhr er dabei verbotsenerweise auf dem Gehweg.
So kam es zum Zusammenstoß
Zur gleichen Zeit wollte der Fahrer eines grauen Audi Q3 vom Parkplatz eines Baustoffhandels aus in den fließenden Verkehr der Kronacher Straße einfahren. Im Einmündungsbereich trafen beide aufeinander: Das Pedelec prallte gegen die Beifahrertür des ausfahrenden Wagens. Der Radfahrer wurde dadurch von seinem Rad geschleudert und landete auf der Motorhaube des Audi.
Der Radfahrer erlitt bei dem Sturz leichte Verletzungen, ein Rettungswagen musste jedoch nicht anrücken. Der Autofahrer blieb unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden von rund 3.200 Euro.
Kronacher Straße: Nicht der erste Unfall dieser Art
Der Einmündungsbereich an der Kronacher Straße sorgt immer wieder für brenzlige Situationen zwischen Auto- und Radverkehr. Erst im Februar 2026 war es am dortigen Kreuzungsbereich Kronacher Straße/Schwedensteg zu einem ganz ähnlichen Zusammenstoß zwischen Pkw und Pedelec gekommen: Damals war eine 64-jährige Pedelec-Fahrerin verbotswidrig abgebogen und dabei verletzt worden, der Sachschaden lag bei rund 5.100 Euro.
Beide Fälle zeigen ein wiederkehrendes Muster: An Ein- und Ausfahrten wird die Geschwindigkeit von E-Bikes häufig unterschätzt, während Autofahrende beim Einfädeln in den fließenden Verkehr nicht immer mit Rad- oder Pedelecverkehr auf dem Gehweg rechnen – der dort eigentlich gar nicht fahren dürfte.
Was gilt für Pedelecs auf dem Gehweg?
Normale Pedelecs, deren Motor nur bis 25 km/h unterstützt, gelten rechtlich wie ganz normale Fahrräder. Für sie gilt: Erwachsene dürfen den Gehweg nur befahren, wenn er durch ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ ausdrücklich freigegeben ist. Ohne eine solche Freigabe drohen Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro – unabhängig davon, ob dabei ein Unfall passiert oder nicht.
Häufige Fragen
Was ist am 24. August 2026 auf der Kronacher Straße in Kulmbach passiert?
Ein Pedelec-Fahrer, der verbotswidrig auf dem Gehweg unterwegs war, prallte beim Einmündungsbereich eines Baustoffhandel-Parkplatzes gegen einen ausparkenden Audi Q3 und stürzte auf die Motorhaube. Er wurde dabei leicht verletzt.
Wie hoch ist der Sachschaden bei dem Unfall?
Nach ersten Schätzungen entstand an den beiden beteiligten Fahrzeugen ein Sachschaden von rund 3.200 Euro.
Musste jemand ins Krankenhaus?
Nein. Der Radfahrer erlitt leichte Verletzungen, ein Rettungswagen war aber nicht nötig. Der Autofahrer blieb unverletzt.
Dürfen Erwachsene mit dem Pedelec auf dem Gehweg fahren?
Grundsätzlich nicht. Normale Pedelecs gelten wie Fahrräder – Erwachsene dürfen den Gehweg nur nutzen, wenn er durch ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ freigegeben ist. Sonst drohen Bußgelder von 55 bis 100 Euro.
Gab es an dieser Stelle schon einmal einen ähnlichen Unfall?
Ja. Bereits im Februar 2026 kam es am Kreuzungsbereich Kronacher Straße/Schwedensteg zu einem vergleichbaren Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einer Pedelec-Fahrerin, bei dem die Radfahrerin verletzt wurde.












Brauer Johnny Hacker zapft das neu angestochenene Bockbier von Becher Bräu. © Michael Christensen
Symbolbild erstellt mit KI.