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Blaulicht

Großangelegte Durchsuchungen in Oberfranken wegen illegalem Feuerwerksverkauf

Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Kriminalpolizei in Oberfranken mehrere Objekte durchsucht. Im Fokus steht der Verdacht auf den illegalen Verkauf erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper. 

Ermittlungen nach Vorfällen mit Jugendlichen

Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Bamberg und Bayreuth haben am Mittwoch zu einer großangelegten Durchsuchungsaktion in der Region geführt. Ausgangspunkt waren Vorfälle im November 2024, als Jugendliche im Raum Bamberg mit unerlaubten sowie erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern angetroffen worden waren.

Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Bayreuth nahmen die Ermittler daraufhin die Untersuchungen auf.

Tatverdacht gegen Pyrotechnikverkäufer

Im Zentrum der Ermittlungen steht ein 35-jähriger Mann aus Oberfranken. Er steht im Verdacht, Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 an Privatpersonen verkauft zu haben, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Diese Kategorien unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben und dürfen nur von entsprechend befugten Personen erworben und verwendet werden.

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Zehn Objekte durchsucht – Pyrotechnik sichergestellt

Im Zuge der Ermittlungen identifizierte die Polizei mehrere mutmaßliche Abnehmer des illegal vertriebenen Feuerwerks. Am Mittwoch durchsuchten Einsatzkräfte insgesamt zehn Objekte in den Oberfränkischen Landkreisen Bamberg, Bayreuth, Kulmbach und Forchheim. In sieben der durchsuchten Objekte stellten die Beamten erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper sicher. Darüber hinaus wurde Pyrotechnik ohne die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung aufgefunden.

Polizei warnt vor illegalem Feuerwerk

Die Polizei warnt eindringlich vor der Nutzung illegaler oder nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Bei unsachgemäßem Umgang bestehe ein hohes Risiko schwerer Verletzungen. In einzelnen Fällen könne der Umgang mit solcher Pyrotechnik lebensgefährlich sein. Besonders rund um den Jahreswechsel komme es immer wieder zu schweren Unfällen.

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Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz

Sowohl der mutmaßliche Verkäufer als auch die mutmaßlichen Käufer des illegalen Feuerwerks müssen sich nun strafrechtlich verantworten. Gegen sie wird wegen eines Vergehens nach dem Sprengstoffgesetz ermittelt. Die Ermittlungen dauern an.