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Polizei

Frau in Oberfranken missbraucht Notruf: darum wollte sie die Beamten an der Nase herumführen

Am Sonntagabend, 30. Mai 2022, setzte eine Frau aus Oberfranken mehrere fingierte Notrufe bei der Polizei ab.

Nicht schlecht staunten die Beamten der Polizei in Oberfranken, als eine Frau am Sonntag, 29. Mai 2022, mehrere Notrufe absetzte.

Die Geschichten, die die Dame den Polizisten auftischte, wurde von Mal zu Mal seltsamer.

Frau aus Oberfranken widersprüchlichen Polizei mit fingierten Notrufen

Am Sonntagabend, 29. Mai 2022, gegen 19:40 Uhr, rief eine 22-Jahre junge Frau aus der Breslauer Straße beim Polizeinotruf 110 an und teilte mit, dass sie soeben eines ihrer Wohnungs-Fenster aus Versehen kaputt gemacht habe. Nun benötige sie eine Polizei-Streife zur Sicherung dieses Fensters, da wie sie weiter schilderte, für die kommende Nacht Regen gemeldet sei.

Der jungen Dame wurde daraufhin von der Polizei erklärt, dass ihr Problem kein Anlass für einen Polizeieinsatz ist. Dies hielt die junge Dame allerdings nicht davon abhielt, kurz darauf ein weiteres Mal den Polizeinotruf zu wählen. In diesem zweiten Gespräch schilderte die 22-Jährige, dass zwei Kinder mit einem Fußball ihr Fenster eingeschossen hätten. Als eine Streife der Polizei Marktredwitz daraufhin vor Ort kam, erzählte die junge Frau den Beamten noch eine ganz andere Geschichte. Im Zimmer des beschädigten Fensters lag laut Polizei ein großer, etwa fünf Kilogramm großer Stein. Diesen, so die junge Frau weiter, hätten die zwei angeblich Fußball spielenden Kinder, durch ihr Fenster im dritten Stock des Mehrfamilienhauses geworfen und seien im Anschluss geflohen.

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Frau wollte mit falschem Notruf Versicherung austricksen

Nach eindringlicher Belehrung der Polizisten gab die 22-Jährige zu, dass sie sich diese Räuberpistole nur ausgedacht hat, da sie befürchtete, dass ihre Versicherung nicht für die Reparatur des von ihr selbst beschädigten Fensters aufkommen würde. Gegen die 22-Jahre junge Frau ermittelt die Polizei Marktredwitz nun wegen eines Vergehens des Vortäuschens einer Straftat und wegen eines Vergehens des Missbrauchs von Notrufen.