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Polizei

Zwei Unfälle und ein gefälschter Führerschein auf der A9 bei Himmelkron

Am Montagmittag, gegen 13:30 Uhr, ereigneten sich auf der Autobahn A9 zwischen den Anschlussstellen Marktschorgast und Himmelkron zwei Verkehrsunfälle, die zu erheblichen Schäden führten.

Der erste Unfall ereignete sich, als ein 40-jähriger Armenier während eines Überholvorgangs seitlich mit einem Lkw kollidierte. Durch den Aufprall geriet der Wagen ins Schleudern und kam schließlich auf der linken Fahrspur zum Stehen.

Zweiter Unfall: Ersthelferin gerät in Auffahrunfall

In der Folge wollte eine 39-jährige Verkehrsteilnehmerin die Unfallstelle absichern und hielt mit ihrem Fahrzeug hinter dem verunfallten Pkw an. Leider übersah ein nachfolgender Autofahrer die Gefahrensituation und prallte in das Fahrzeug der Ersthelferin.

Glücklicherweise wurde bei den beiden Unfällen niemand verletzt. Der Gesamtschaden wird auf rund 43.000 Euro geschätzt.

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Rettungshubschrauber im Einsatz und Fahrbahnsperrung

Wegen der erforderlichen Rettungsmaßnahmen und des Einsatzes eines Rettungshubschraubers war die Fahrbahn in Richtung Süden für etwa 30 Minuten vollständig gesperrt. Ein größerer Stau bildete sich jedoch nicht.

Überraschende Entdeckung: Gefälschter Führerschein

Während der Unfallaufnahme stießen die Beamten auf eine überraschende Entdeckung: Der 40-jährige Unfallverursacher aus Armenien konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Stattdessen legte er einen gefälschten ukrainischen Führerschein vor.

Weitere Fälschungen und Ermittlungen

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen fanden die Polizisten nicht nur ein weiteres gefälschtes Dokument bei ihm, sondern auch ein Bild eines Radarfotos, auf dem er als Fahrer eines anderen Fahrzeugs identifiziert wurde – zu diesem Zeitpunkt jedoch ohne ebenfalls Fahrerlaubnis.

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Konsequenzen: Urkundenfälschung und Versicherungsklärung

Der Mann sieht sich nun einer Reihe schwerwiegender Straftatbestände gegenüber. Er muss sich wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Zudem stellt sich die Frage, ob die Versicherung für den entstandenen Sachschaden aufkommen wird, da der Unfall durch einen Fahrer ohne gültigen Führerschein verursacht wurde.