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Politik

Pottenstein beantragt Eingemeindung des Gebiets „Prüll“

Die Stadt Pottenstein hat beim Landkreis Bayreuth die Eingemeindung des gemeindefreien Gebiets „Prüll“ beantragt. Ziel ist es, das Gebiet offiziell in die Zuständigkeit der Stadt zu überführen.

Prüll ist eine rund 2,22 km² große Gemarkung im oberfränkischen Landkreis Bayreuth. Das Gebiet ist fast vollständig bewaldet, gehört historisch zum Staatsforst und gilt als Enklave im Gemeindegebiet von Pottenstein. Benachbart sind die Gemarkungen Pottenstein im Süden und Haßlach im Norden.

Archäologisch besonders interessant sind vorgeschichtliche Bodendenkmäler, darunter Grabhügel, die auf frühzeitliche Bestattungsplätze hinweisen. Das Gebiet hat keine Einwohner oder Siedlungsstruktur und wird hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt.

Gesetzliche Grundlagen der Eingemeindung

Nach den gesetzlichen Vorschriften können gemeindefreie Gebiete in angrenzende Gemeinden eingegliedert werden, sofern keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohls dagegen sprechen. Für das Gebiet „Prüll“ liegen nach Angaben des Landratsamtes Bayreuth keine derartigen Gründe vor.

Die Regierung von Oberfranken ist für Änderungen bei gemeindefreien Gebieten zuständig, das Landratsamt Bayreuth übernimmt das vorbereitende Verfahren. Weitere Gemeinden im Landkreis sind nicht beteiligt, da „Prüll“ vollständig innerhalb des Stadtgebiets von Pottenstein liegt.

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Kreisausschuss berät am 1. September

Am 1. September wird der Kreisausschuss über den Antrag auf Eingemeindung beraten. Dem Gremium liegt ein Beschlussvorschlag vor, der der Auflösung des gemeindefreien Gebiets und der Eingliederung in die Stadt Pottenstein zustimmt. Eine Änderung der Landkreisgrenzen ist nicht erforderlich.