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Zuletzt aktualisiert am 19. November 2022 | 14:14

Corona

Das müssen Sie ab heute in Bayern beachten: Sonst wird es teuer

von bt-Redaktion

Obwohl die Quarantäne-Regel in Bayern wegfällt, gibt es weiter wichtige Regeln zu beachten. Folgendes gilt ab heute, den 16. November 2022, in ganz Bayern.

In Bayern fällt heute, am 16. November 2022, die Isolations-Pflicht für Corona-Infizierte. Symbolbild: Pixabay
In Bayern fällt heute, am 16. November 2022, die Isolations-Pflicht für Corona-Infizierte. Symbolbild: Pixabay

Bayern schickt Corona-Positive ab heute, den 16. November 2022, nicht mehr in Quarantäne. Dennoch müssen Infizierte weiter einiges beachten.

Das bt gibt den Überblick.

Maskenpflicht für Infizierte in Bayern

Die Isolationspflicht in Bayern fällt zwar heute, am 16. November 2022, weg. Dafür gibt es jetzt andere „verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete“, erklärt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). „Dazu gehören eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung.“ Lesen Sie auch: Ein fränkischer Virologe widerspricht Karl Lauterbachs Warnung vor einer „Killervariante“.

Wenn der Test positiv ist, gilt also: Nur mit Maske vor die Tür gehen. Die Pflicht gilt für infizierte Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Empfohlen wird dabei eine FFP2-Maske. Laut bayerischem Gesundheitsministerium gilt die Pflicht allerdings „nicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.“

Wer in Bayern gegen die Maskenpflicht verstößt, dem drohen laut Bußgeldkatalog 250 Euro Strafe.




Keine Besuche im Krankenhaus

Für Infizierte gelten laut dem Gesundheitsminister „Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften“. Besuche im Krankenhaus oder im Altenheim sind Infizierten also untersagt.

„Zusätzlich gilt weiterhin die dringende Empfehlung: Wer krank ist, bleibt zu Hause – wie bei anderen akuten Atemwegserkrankungen auch“, so der Minister Holetschek.

Vorsicht bei Reisen

Nicht nur Bayern hebt seine Quarantäne-Pflicht auf. Auch Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ziehen mit. In andere Bundesländer dürfen Corona-Infizierte aber nicht einreisen, da dort immer noch die Isolations-Pflicht gilt.

Ein Corona-Positiver darf also in Bayern seine Wohnung verlassen und nach Hessen fahren – aber nicht nach Rheinland-Pfalz oder nach Berlin. Sonst drohen hohe Bußgelder. In Berlin kann ein Verstoß 1.000 bis 5.000 Euro Bußgeld kosten.

Wie lange die Regeln gelten

Die Schutzmaßnahmen sollen laut Holetschek für mindestens fünf Tage gelten. Wenn dann mindestens 48 Stunden lang keine Symptome mehr aufgetreten sind, endet die Pflicht für die Maßnahmen. In jedem Fall endet die Pflicht spätestens nach zehn Tagen – auch wenn dann noch Symptome bestehen.

Die neuen Regelungen gelten ab heute, den 16. November 2022, auch für positiv Getestete, die sich derzeit noch in Isolation befinden. Das heißt: Für sie endet die Isolationspflicht mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann die neu geregelten Schutzmaßnahmen.




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