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Coronavirus

Regel-Chaos in Bayern: Darum darf die Außengastronomie im Kreis Bayreuth nicht ab Dienstag öffnen

In Bayern gibt es Verwirrung um die Corona-Regeln. Wann greifen welche Lockerungen? Darum darf die Außengastronomie nicht sofort öffnen. 

Die Corona-Regeln sorgen weiter für Verwirrung. Der Landkreis Bayreuth hat am Sonntag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 deutlich unterschritten. Dementsprechend gibt es Lockerungen im Landkreis. Doch nicht alle gibt es zeitgleich.

Das bt hat deshalb beim Landratsamt Bayreuth nachgefragt: Wann darf die Außengastronomie im Landkreis Bayreuth öffnen?

Verwirrung um Corona-Regeln in Bayern

Die Bayerische Regierung erklärt, dass die Corona-Maßnahmen gelockert werden können, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz unter 100 liegt. Doch die Lockerungen können nicht am darauffolgenden Tag gelten. Grund dafür ist die Bundes-Notbremse, in der geregelt ist, dass Lockerungen erst zwei Tage nach dem Unterschreiten des Grenzwerts eingeführt werden dürfen.

Dementsprechend greifen die Lockerungen im Kreis Bayreuth ab Dienstag, 11. Mai 2021. Diese hatte das Bayreuther Landratsamt dementsprechend bekannt gegeben. Doch vor allem eine Lockerung fehlt in dieser Bekanntmachung: die Öffnung der Außengastronomie.

Corona-Regeln in Bayern: So können sie in Bayreuth umgesetzt werden

Die Außengastronomie in Bayern darf nämlich erst nach insgesamt neun Tagen unter einer Inzidenz von 100 öffnen. So kommt es zu dieser Anzahl an Tagen:

Wegen der Bundes-Notbremse müssen Lockerungen in Bayern zwei Tage warten. Erst danach können die Kreisverwaltungsbehörden die Allgemeinverfügung zur Öffnung der Außengastronomie an das Bayerische Staatsministerium schicken. Das erklärt die Pressesprecherin des Landkreises Bayreuth, Karen Görner-Gütling auf Nachfrage des bt.

“Frühestens am folgenden achten Tag kann das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bei weiterer Unterschreitung der Inzidenz von 100 feststellen, dass die Lage als stabil angesehen werden kann und zu einer entsprechenden Allgemeinverfügung das erforderliche Einvernehmen erteilen.”

Wann die Außengastronomie im Landkreis Bayreuth öffnen kann

Deshalb kann der Landkreis Bayreuth erst am 12. Mai den Antrag an das Ministerium schicken. Wenn das Ministerium die Verfügung des Kreises Bayreuth noch am 12. Mai bewilligt, könnte die Außengastronomie am darauf folgenden Tag öffnen. “Die Regelungen können folglich frühestens ab dem 13.05.2021 gelten”, erklärt Görner-Gütling.

Ob die Gastronomen im Kreis Bayreuth auch öffnen, ist unklar. Biergärten in der Region sehen die Lage zwiegespalten. Nicht alle werden deshalb öffnen.

Auch bei Restaurants ist die Öffnung der Außengastronomie nicht immer ein logischer Schritt. Einige sehen die Lockerungen als “sinnlos”.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann