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Verkehr

Verkehrsunfall – was nun? So verhält man sich laut Polizei richtig

Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Doch wie verhält man sich im Falle eines Unfalles richtig und wie genau bildet man eine Rettungsgasse? Das bt hat für sie mit der Polizei gesprochen.

Am Montagmorgen, dem 14. November 2022, kam es auf der A9 in Leipzig zu eine Verkehrsunfall. Dabei kam es zu einer unschönen Szene. Der Spiegel berichtete, dass die Autofahrer auf der A9 bildeten für die Einsatzfahrzeuge keine Rettungsgasse bildeten was dazu führte, dass diese rund drei Kilometer zum Unfallort laufen mussten.

Aufgrund dieses Ereignisses hat das bt beim Polizeipräsidium Oberfranken nachgefragt, wie man sich im Falle eines Unfalls auf der Autobahn richtig verhalten sollte und wie hoch die Strafen bei nicht bildung einer Rettungsgasse in Bayern sind.

Was machen im Falle eines Unfalles?

Auf die Frage des bt wie man sich im Falle eines Verkehrsunfalles richtig verhält, gibt das Polizeipräsidium Oberfranken an, dass nach einem Unfall die Beteiligten an der Unfallstelle beziehungsweise in sicherem Umfeld anhalten müssen. Hierzu muss die Unfallstelle abgesichert werden. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und ein Warndreieck aufstellen. Wichtig ist laut der Polizei hier: Fahrbahn meiden. Falls sich der Unfall auf der Autobahn ereignet hat, sollte man hinter der Leitplanke Schutz suchen.

Als nächstes sollte geklärt werden, ob bei dem Unfall jemand verletzt wurde. Falls ja, muss Erste Hilfe geleistet werden.

Bevor man den Notruf absetzt, sollte man im Kopf die W-Fragen durchgehen.
– Wer ruft an?
– Wo ist der Unfall passiert
– Wie ist der Unfall passiert
– Wartet auf Nachfragen durch die Polizei

Bis eine Polizeistreife eintrifft, können die Personalien mit dem Unfallgegner ausgetauscht werden. Also Name, Adresse und die Kennzeichen von den betroffenen Fahrzeugen. Die Dokumente bis zum Eintreffen der Beamten bereithalten, so die Polizei Oberfranken. Lesen Sie auch: Eine Bayreuther Seniorin fiel gemeinen Betrügern zum Opfer.

Wie bildet man eine Rettungsgasse

Sollte sich der Unfall auf der Autobahn ereignen, ist es wichtig, eine Rettungsgasse zu bilden. Doch wie wird diese richtig gebildet? Hier gibt die Polizei an, dass auf Straßen mit zwei Fahrstreifen bei Stau oder bei stockendem Verkehr in der Mitte zwischen den beiden Spuren eine Rettungsgasse gebildet werden muss.

Bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der rechts danebenliegenden Fahrspur freizuhalten.




Wie wird das nicht bilden einer Rettungsgasse geahndet?

Wird dies nicht befolgt, kann es zu schweren Strafen kommen. Auf Anfrage des bt gibt die Polizei hier folgende Strafen an:

  • Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.
    Ahndung: 200 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte und behinderte diese.
    Ahndung: 240 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte und gefährdete diese.
    Ahndung: 280 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte. Es kam zum Unfall.
    Ahndung: 320 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Sie benutzten mit ihrem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße unberechtigt eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei oder Hilfsfahrzeugen.
    Ahndung: 240 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Sie benutzten mit ihrem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße unberechtigt eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei oder Hilfsfahrzeugen und behinderten diese.
    Ahndung: 280 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Sie benutzten mit ihrem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße unberechtigt eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei oder Hilfsfahrzeugen und gefährdeten diese.
    Ahndung: 300 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Sie benutzten mit ihrem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße unberechtigt eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei oder Hilfsfahrzeugen. Es kam zum Unfall.
    Ahndung: 320 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrszentralregister

Wichtiger Hinweis der Polizei

Zum Schluss teilt die Polizei dem bt noch mit, dass es sehr wichtig ist, im Falle eines Unfalles Ruhe zu bewahren sowie darauf zu achten, sich selbst nicht in eine Gefahrensituation zu bringen.

Und auch im Falle einer Rettungsgasse sollte schon bei stockendem Verkehr darauf geachtet werden genügend Abstand zum Vordermann zu halten, damit man im Fall das es nötig wird eine Rettungsgasse bilden kann.