Rosenau: Gaststätte weg, Wiederaufbau unwahrscheinlich

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Jetzt ist die “Rosi” endgültig Geschichte. Fast zwei Jahre nachdem der Tanzsaal nach einem missglückten Feuerwerk den Flammen zu Opfer fiel, ist jetzt auch der Hauptbau nur noch ein Trümmerhaufen.

Erst wenige Tage vor dem Brand war darin die Gaststätte “Zum Kater” eröffnet worden. Weil aber auch die nach Brand und Löscharbeiten als wirtschaftlicher Totalschaden einzustufen war, wird sie gerade dem Erdboden gleich gemacht.

Foto: Thorsten Gütling

Wiederaufbau unwahrscheinlich

Die Rosenau ist am 11. Mai 2017 abgebrannt. Ein Wiederaufbau wird mit dem Abriss der früheren Gaststätte  zunehmend unwahrscheinlicher. Die Stadt Bayreuth erklärt auf Nachfrage, dass für einen eventuellen Wiederaufbau der Rosenau derzeit kein Bauantrag vorliege. Der im vergangenen Jahr beantragte Bauvorbescheid sei vom Bauausschuss zwar erteilt worden, danach reichten die Nachbarn der früheren Diskothek aber Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth ein. Dort heißt es auf Nachfrage, wann es zur Verhandlung kommt, sei derzeit noch völlig unklar.

Die Hauptbau der Rosenau im Februar 2019. Foto: Thorsten Gütling

Vielleicht muss auch gar nicht mehr verhandelt werden. Denn mit dem Abriss des „Katers“ haben sich auch die Voraussetzungen für einen Wiederaufbau geändert. Den Bauvorantrag hatte der Bauausschuss der Stadt vergangenen Sommer nämlich deshalb positiv beschieden, weil die Brandruine als schützenswerter Bestand eingestuft werden konnte. Damit kam die Stadt der Brauerei entgegen. Denn ohne einen solchen Bestandsschutz, hätte die Brauerei bei einem Wiederaufbau der Rosenau aktuelle Standards einhalten müssen, die dem Projekt wohl wirtschaftlich den Garaus gemacht hätten. Unter anderem hätte die Brauerei 76 statt der bisher vorhandenen 14 Parkplätze vorhalten müssen.

Bauvorbescheid hinfällig

Gleichzeitig verärgerte die Stadt mit dieser Argumentation aber auch zahlreiche Nachbarn der früheren “Rosi”. Diese hatten gefordert, das Gebiet rund um die Badstraße vom Kern- zum Mischgebiet zu erklären. Damit wäre sogenanntes „störendes Gewerbe“ in dem Gebiet grundsätzlich unmöglich geworden.

Weil mit Bestandsschutz nach Abriss der letzten Rosi-Reste kaum noch zu argumentieren ist, heißt es auch vonseiten der Brauerei, der Bauvorbescheid sei mit dem Abbruch des Katers hinfällig.