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Rosenau: Jetzt geht’s dem Kater an den Kragen

15. Februar 2019/in 20_Nachrichten/von Redaktion

Zuletzt aktualisiert am 10. März 2020 | 15:55

Im Mai werden es zwei Jahre, dass der Tanzsaal der Rosenau wegen einer missglückten Feuerwerksprobe den Flammen zum Opfer fiel.

Heute steht nur noch der Hauptbau, in der erst wenige Tage vor dem Brand die Gaststätte „Zum Kater“ eröffnet worden war. Weil aber auch dieses Gebäude nach Brand und Löscharbeiten als wirtschaftlicher Totalschaden einzustufen ist, wird es jetzt auch abgerissen.

Hans-Joachim Leipold, der Vorstand der Bayreuther Bierbrauerei AG, dem Gebäude und Gelände gehören, sagt, dass die Abbrucharbeiten am 25. Februar beginnen und voraussichtlich bis Anfang Mai dauern werden.

Boden muss großflächig abgetragen werden

Leipold sagt auch, dass bei den mittlerweile durchgeführten Erkundungsarbeiten festgestellt worden sei, dass der Boden im ehemaligen Biergarten zu Kriegszeiten mit minderwertigem Material aufgefüllt wurde.

„Diese sogenannten Schlacken können nicht im Boden belassen werden, daher erfolgt eine Entfernung im Zuge der Abbrucharbeiten.“
(Hans-Joachim Leipold, Bayreuther Bierbrauerei AG)

Die gesamte Fläche werde demnach um etwa 1,20 Meter abgetragen. Die Bäume könnten deshalb nicht erhalten werden. Diese Bäume, sechs an der Zahl, wollte die Brauerei sowieso fällen. Das allerdings hatte die Stadt vergangenen Sommer untersagt.

Nachbarn wollen Wiederaufbau verhindern

Wie es mit dem Gelände danach weitergeht, steht unterdessen noch nicht fest. Die Stadt Bayreuth erklärt auf Nachfrage, dass für einen eventuellen Wiederaufbau der Rosenau derzeit kein Bauantrag vorliege. Der im vergangenen Jahr beantragte Bauvorbescheid sei vom Bauausschuss zwar erteilt worden, danach reichten die Nachbarn der früheren Diskothek aber Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth ein. Dort heißt es auf Nachfrage, wann es zur Verhandlung kommt, sei derzeit noch völlig unklar.

Vielleicht muss auch gar nicht mehr verhandelt werden. Denn mit dem Abriss des „Katers“ haben sich auch die Voraussetzungen für einen Wiederaufbau geändert. Den Bauvorantrag hatte der Bauausschuss der Stadt vergangenen Sommer nämlich deshalb positiv beschieden, weil die Brandruine als schützenswerter Bestand eingestuft werden konnte. Damit kam die Stadt der Brauerei entgegen. Denn ohne einen solchen Bestandsschutz hätte die Brauerei bei einem Wiederaufbau der Rosenau aktuelle Standards einhalten müssen, die nur dem Projekt wohl wirtschaftlich den Garaus gemacht hätten. Unter anderem hätte die Brauerei 76 statt der bisher vorhandenen 14 Parkplätze vorhalten müssen.

Gleichzeitig verärgerte die Stadt mit dieser Argumentation aber auch zahlreiche Nachbarn der früheren Rosi. Diese hatten gefordert, das Gebiet rund um die Badstraße vom Kern- zum Mischgebiet zu erklären. Damit wäre sogenanntes „störendes Gewerbe“ in dem Gebiet grundsätzlich unmöglich geworden.

Weil mit Bestandsschutz nach Abriss der letzten Rosi-Reste kaum noch zu argumentieren ist, heißt es jetzt auch vonseiten der Brauerei, der Bauvorbescheid sei mit dem Abbruch des Katers hinfällig.

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