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Coronavirus

Schüler aus Oberfranken klagt gegen Corona-Testpflicht: Urteil gefallen – mit Hoffnungsschimmer

Eine Anwaltskanzlei aus Forchheim in Oberfranken hat einen Eilantrag eingereicht, der die Corona-Testpflicht an bayerischen Schulen betrifft. Nun kam das Urteil – mit einem Hoffnungsschimmer.

Eilantrag gegen verpflichtende Corona-Tests an Schulen in Bayern: Eine Forchheimer Anwaltskanzlei hat vergangene Woche einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die „Testpflicht an bayerischen Schulen widerspricht bisheriger Rechtsprechung des BayVGH“, teilt die Kanzlei mit. Nun kam das Urteil.

Update vom 12. April 2021: Urteil Corona-Test an Schulen in Bayern

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte am Montag (12.04.2021) den Antrag einer Grundschülerin ab, die Regelung zu Corona-Pflichttests vorläufig außer Vollzug zu setzen.

„Zur Begründung führt der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat aus, eine solche Testobliegenheit begegne aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Mit dieser infektionsschutzrechtlichen Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte Rechnung getragen werden“, teilt der Verwaltungsgerichtshof mit.

Allerdings stellte das Gericht auch klar, dass die Teilnahme an einem Test freiwillig sei: „Das Gericht hat dabei klargestellt, dass die Testteilnahme im Hinblick auf den erforderlichen Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten und die Konzeption des Tests als bloße Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ausschließlich freiwilliger Natur sei. Dies habe zur Folge, dass bei fehlendem Einverständnis in eine Testung sichergestellt sein müsse, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen.“

Weiter führt das Gericht aber aus, dass in der Bayerischen Verordnung nicht ausgeführt sei, dass Schüler ohne Corona-Test nicht am Distanzunterricht teilnehmen dürfen.

Erstmeldung vom 8. April 2021: Schüler aus Oberfranken klagen gegen Corona-Testpflicht

Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte aus Forchheim haben für einen Schüler einer vierten Klasse und einen Schüler einer 12. Klasse einer Fachoberschule einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Diese hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in einer Pressekonferenz erklärt.

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass die bayerische Staatsregierung trotz der entgegenstehenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2021 eine Testpflicht zur Teilnahme am Unterricht eingeführt hat, teilt die Kanzlei auf der eigenen Homepage mit.

„Wenn der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtwidrig erachtet, muss diese Rechtswidrigkeit auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten“, erklärt Bögelein.

Darüber hinaus sieht auch das Infektionsschutzgesetz nur eine regelmäßige Testung von ansteckungsverdächtigen Personen vor, die bei den geplanten anlasslosen Massentests von Schülern gerade nicht gegeben ist, teilt der Anwalt mit.

Klage gegen Corona-Testpflicht an Schulen in Bayern

Insbesondere der neunjährige Antragsteller aus der vierten Klasse klagt bereits jetzt über Ängste vor einem (falsch) positiven Test, der ihm bei einem Test in der Klassengemeinschaft zum „Opfer“ stigmatisieren würde, teilt die Kanzlei aus Forchheim mit.

Rechtsanwalt Bögelein erhofft sich daher im Sinne der Kinder eine schnelle Entscheidung, da diese von den Corona-Maßnahmen außerordentlich stark betroffen seien. Die Entscheidung wird vor dem Ende der Osterferien erwartet.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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