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Politik

“Sie würden sich weitere Gerichtsverfahren ersparen” – AfD im Stadtrat Bayreuth überstimmt

Nach der Klage der AfD gegen die Stadt Bayreuth mussten nun einige Ausschüsse erneut gewählt werden. Dabei ging es auch um das Wahlverfahren. Die AfD ging wieder leer aus.

Update am 28. September um 15:30 Uhr: AfD Fraktion im Bayreuther Stadtrat geht leer aus

Die Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth aufgrund des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtes in Bayreuth könnte verschoben werden aufgrund der Tatsache, dass der Verwaltungsgerichtshof noch nicht final entschieden hat. Die Stadt Bayreuth hatte form und fristgerecht gegen den ersten Beschluss geklagt. Die Mehrheit des Gremiums ist sich einig, dass jedes der beiden Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse geeignet wäre. Noch gibt es den finalen Richterspruch nicht.

Enttäuschung bei der Bayreuther AfD

Die Stadtratsfraktion der AfD hat am Mittwoch (29.9.2020) den Antrag gestellt, dass ihre Fraktion zumindest in den großen Ausschüssen mindestens einen Sitz bekommt. Es spare einen weiteren Rechtsstreit. “Dass hier eine kleine Partei nicht vertreten sein soll ist doch klar. Da brauchen wir nicht höflich drum rum reden.”

Der Stadtrat entschied schließlich mit acht Gegenstimmen von 42 anwesenden Stadträten, dass das d’ Hondt Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse angewandt werden soll. Dieses hilft eher großen Fraktionen. In weitere Folge hat der Stadtrat die Ausschüsse und sonstigen Gremien neu besetzt.

Erstmeldung:

Am 13.5.2020 hat der Bayreuther Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung festgelegt, nach welchem Verfahren die jeweiligen Ausschüsse besetzt werden. Hierbei ging es darum, welche und wie viele Mitglieder der verschiedenen Stadtratsfraktionen in Ausschüsse, Kommissionen oder Aufsichtsräten eingesetzt werden. Damals wurde ein Mischverfahren gewählt, woraufhin die AfD in keinem der Ausschüsse vertreten war.

Die Stadträte der AfD klagten gegen die Stadt Bayreuth. Das Verwaltungsgericht Bayreuth gab den AfD-Stadträten teilweise Recht. Das Gericht verfügte, dass die Stadt Bayreuth ihre Ausschüsse in einem einheitlichen Verfahren besetzen müsse.

Hier gibt es Hintergründe zur Klage gegen die Stadt Bayreuth.

Stadt Bayreuth: Nach Klage der AfD

Am heutigen Montag (28.9.2020) tagte der Ältestesnausschuss der Stadt Bayreuth, da die Besetzung der Ausschüsse wiederholt werden müsse. Das hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth in einem Eilverfahren entschieden.

Die SPD-Stadtratsmitglieder Thomas Bauske, Christoph Rabenstein und Beate Kuhn beantragen, die Ausschüsse künftig einheitlich nach dem Auszählverfahren nach d’Hondt zu besetzen. In diesem Fall wäre die AfD wieder in keinem Ausschuss vertreten.

Der Antrag ist notwendig geworden, erklärt Rabenstein den Vorschlag des Wahlverfahrens: „Wir sollten reagieren.“ D’Hondt sei für stabile Mehrheiten im Stadtrat, fügt er als Begründung hinzu.

Junges Bayreuth lehnt Antrag der SPD ab

Gegen diesen Vorschlag sprach sich die Fraktion Junges Bayreuth aus. Als kleine Fraktion würden sie durch D’Hondt die Mitwirkung an verschiedenen Ausschüssen, Kommissionen oder Aufsichtsräten verlieren.

„Aus unserer Sicht wird der Status einer Fraktion nicht ausreichend abgebildet“, erklärt Stefan Schuh (JB) und sagt weiter: „Das ist aus unserer Sicht das schlechteste Verfahren, das man wählen kann.“ Am exaktesten an den Wählerstimmen wäre man mit Hare/Niemeyer, fügt Schuh hinzu.

Entscheidung des Ältestensausschusses Bayreuth

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (CSU) fügt noch hinzu, dass das Gemeinderecht ohnehin schon entgegenkommend sei. Beim Bund gäbe es beispielsweise die Fünf-Prozent-Hürde, die es im Gemeinderecht nicht gibt.

Doch die Mitglieder des Ältestenausschusses der Stadt Bayreuth haben mit zwei Gegenstimmen das Verfahren nach d’Hondt beschlossen. Im Anschluss daran wurden die verschiedenen Ausschüsse nach diesen Richtlinien umbesetzt. Dabei hat die Fraktion Junges Bayreuth einige Ausschüsse und Kommissionen verloren. Die Grünen-Fraktion sowie die Fraktion FDP/DU/FL haben dafür zusätzliche Plätze in verschiedenen Ausschüssen oder Kommissionen erhalten. Die AfD ist erneut in keinem Ausschuss vertreten.

Hintergrund zur Klage der AfD gegen die Stadt Bayreuth

Der Bayreuther Stadtrat hatte festgelegt, die Sitze der Ausschüsse mit elf oder mehr Mitgliedern nach dem d’Hondt’schen Verfahren zu besetzen. Bei diesem Verfahren werden größere Fraktionen bevorzugt.

Die Übrigen Ausschüsse sollten dann nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf die Fraktionen des Stadtrats verteilen werden. Hierbei hätten kleinere Fraktionen eher einen Vorteil. In beiden Fällen ging die AfD leer aus.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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