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Silke Launert fordert: Kein Jugendstrafrecht für Erwachsene
Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert spricht sich für eine Änderung im Jugendstrafrecht aus. Sie fordert die Abschaffung einer Regelung, nach der für Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren Jugendstrafrecht angewendet werden kann.
Launert will § 105 des Jugendgerichtsgesetzes abschaffen
Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert (CDU) fordert die Abschaffung des § 105 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Die Vorschrift ermöglicht es bislang, unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren Jugendstrafrecht anzuwenden.
Nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß.
„Gleiche Rechte müssen mit gleicher Verantwortung einhergehen“
„Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben junge Menschen weitreichende Rechte und Pflichten. Sie dürfen wählen, rechtsverbindliche Verträge abschließen und tragen Verantwortung für ihr Handeln. Wer diese Rechte in Anspruch nehmen kann, muss auch strafrechtlich die volle Verantwortung für begangene Straftaten übernehmen. Gleiche Rechte müssen mit gleicher Verantwortung einhergehen.“
Launert verweist darauf, dass die Forderung bereits im CDU/CSU-Bundestagswahlprogramm 2025 unter dem Leitgedanken „Gleiche Rechte, gleiche Verantwortung.“ verankert wurde.
Anwendung des Jugendstrafrechts habe sich verändert
Nach Angaben der Bundestagsabgeordneten war ursprünglich vorgesehen, dass bei Heranwachsenden grundsätzlich das allgemeine Strafrecht gilt und Jugendstrafrecht nur in Ausnahmefällen angewendet wird. In der gerichtlichen Praxis habe sich dieses Verhältnis jedoch seit Jahren umgekehrt. Gerade bei schweren Straftaten komme überwiegend Jugendstrafrecht zur Anwendung.
„Diese Entwicklung entspricht weder dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers noch dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Wer als Erwachsener schwere Straftaten begeht, muss grundsätzlich auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Wir sehen zurzeit leider immer häufiger, wie sich rücksichtsvolle Gerichtsentscheidungen dadurch rächen, dass der Rechtstaat in Teilen von Straftätern nicht so ernst genommen wird, wie er sollte.“
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Strafmilderung soll weiterhin möglich bleiben
Nach Auffassung Launerts sollen erhebliche Entwicklungs- oder Reifeverzögerungen sowie jugendtypische Verfehlungen auch künftig berücksichtigt werden können. Diese Umstände könnten ihrer Ansicht nach jedoch auf anderem Weg strafmildernd in die Urteilsfindung einfließen. Entsprechende Vorschläge aus der strafrechtlichen Fachwissenschaft lägen bereits seit Jahren vor.
„Unser Strafrecht muss verständlich, konsequent und gerecht sein“
„Unser Strafrecht muss verständlich, konsequent und gerecht sein. Volljährige müssen grundsätzlich nach dem allgemeinen Strafrecht behandelt werden. Das schafft Klarheit, stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Verantwortung.“
FAQ
Was fordert Dr. Silke Launert?
Sie spricht sich für die Abschaffung des § 105 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes aus.
Wen betrifft die Regelung?
Sie betrifft Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren, auf die unter bestimmten Voraussetzungen Jugendstrafrecht angewendet werden kann.
Was soll sich nach Launerts Vorstellung ändern?
Volljährige sollen grundsätzlich nach dem allgemeinen Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.












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