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Neue Erkenntnisse nach Kranunfall in BayreuthCafé „April April“ in Bayreuth schließtWeihenstephan Bayreuth: Neueröffnung am 17. Juli

Zuletzt aktualisiert am 09. Juli 2025 | 11:53

Zwei-Meter-Wels am Brombachsee

Staatsanwaltschaft Ansbach ermittelt: War die Tötung des Riesenwelses am Brombachsee rechtmäßig?

von bt-Redaktion

Nachdem ein über zwei Meter großer Wels am Brombachsee mehrere Badegäste verletzt hatte, griff ein Polizist zur Waffe. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Ansbach, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.

Der Wels maß über 2 Meter und wog etwa 90 Kilo. © Adobe Stock
Der Wels maß über zwei Meter und wog etwa 90 Kilo. © Adobe Stock

Nach der Tötung eines mehr als zwei Meter langen Welses am Brombachsee ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Ansbach. Ein Polizeibeamter hatte am Freitag, den 20. Juni, mit seiner Dienstwaffe auf das Tier geschossen, nachdem es zuvor mehrere Badegäste verletzt hatte. Entgegen erster Berichte wurde der Wels dabei jedoch nicht getötet, sondern erst einige Zeit später, nachdem er von Anglern geborgen worden war.

Mehr dazu lesen Sie hier.

Peta und Privatperson erstatten Anzeige

Die Tierschutzorganisation Peta und eine Privatperson haben inzwischen Strafanzeige erstattet. Die zentrale Frage lautet nun: War die Tötung des Fisches rechtlich zulässig – oder verstößt sie gegen das Tierschutzgesetz?

„Im Tierschutzgesetz steht, dass sich strafbar macht, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“, erklärt Jonas Heinzlmeier, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach. Es geht also nicht um die Art und Weise der Tötung, sondern um die grundsätzliche Frage: Rechtfertigt die Gefahr, die von dem Tier ausging, seine Tötung?

Landeskriminalamt ermittelt

Ein konkretes Ermittlungsergebnis liegt bislang nicht vor. Die Staatsanwaltschaft rechnet aber in den nächsten Wochen damit. „Dann müssen wir rechtlich beurteilen, ob ein vernünftiger Grund für die Tötung vorlag – oder eben nicht“, so Heinzlmeier.

Da ein Polizeibeamter geschossen hat, führt das Landeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. „In solchen Fällen ist größtmögliche Distanz und Neutralität geboten“, betont der Sprecher.

Peta: Wildtiere verdienen Respekt und Schutz

Peta sieht in dem Vorfall einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Organisation kritisiert, dass das Tier offenbar getötet wurde, damit Badegäste ungestört im See schwimmen könnten. „Wildtiere sind keine Störenfriede, sondern Teil unseres Ökosystems. Sie verdienen Respekt und Schutz – auch dann, wenn sie Menschen unerwartet begegnen“, heißt es in einer Stellungnahme.

Nach Einschätzung von Peta habe der Wels sich vermutlich lediglich arttypisch verhalten und sein Nest verteidigt. Anstatt das Tier zu töten, hätte man etwa Sicherheitskräfte einsetzen können, um nächtliche Besucher von der Badeinsel fernzuhalten, so der Vorschlag von Peta. Mit der Anzeige wolle man erreichen, dass die „eindeutige Unrechtmäßigkeit“, die die Tierschutzorganisation sieht, auch juristisch aufgearbeitet werde.

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