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Zuletzt aktualisiert am 31. Oktober 2022 | 12:49

Stadt Bayreuth

Stadt Bayreuth: Darüber beschweren sich immer mehr Bürger

von bt-Redaktion

Die Stadtverwaltung Bayreuth weist darauf hin, dass Rad- und Fußwege von überhängendem Bewuchs freigehalten werden müssen.

Die Stadt Bayreuth weist daraufhin, dass Fuß- und Radwege frei von überhängendem Bewuchs sein muss. Archivbild: Jürgen Lenkeit
Die Stadt Bayreuth weist daraufhin, dass Fuß- und Radwege frei von überhängendem Bewuchs sein muss. Archivbild: Jürgen Lenkeit

Die Stadt Bayreuth weist Bürger darauf hin, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, überhängenden Bewuchs von Rad- und Fußwegen zu entfernen.

Dies teilt die Stadt Bayreuth in einer Pressemitteilung mit.

Beschwerden in der Stadt Bayreuth

Im Rathaus gehen immer wieder Beschwerden von Bürgern über Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten ein, die an vielen Stellen der Stadt über die Grundstücksgrenzen hinaus bis in die Gehsteige und den Straßenraum hineinragen. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch stark behindert. Bei Sträuchern mit Dornen besteht außerdem eine erhebliche Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenlampen oder Schilder mit Straßennamen werden von den überhängenden Ästen oftmals verdeckt.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer, deren Grund und Boden an öffentlichen Straßen angrenzt, nach geltendem Recht verpflichtet sind, schädliche Einwirkungen auf den Straßenverkehr sowie auf Geh- und Radwege zu vermeiden, die vom jeweiligen Grundstück ausgehen. Deshalb muss jeder Bewuchs, Bäume, Sträucher und Hecken, der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Lesen Sie auch: Die Stadt Bayreuth weist auch auf ein Unterhaltungs-Veranstaltungsverbot an den „Stillen Tagen“ hin.

Glomex

Die Stadt appelliert daher an alle Grundstückseigentümer im Interesse der Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger und Radfahrer, dieser Pflicht nachzukommen und die Bepflanzungen an den Grenzen ihrer Grundstücke zu öffentlichen Verkehrsflächen, Rad- und Fußwegen zurückzuschneiden.

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