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Zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2024 | 18:02

Mordprozess

Tag fünf im Mordprozess gegen Leon D. : Psychologe darf doch nicht aussagen

von Stefanie Schweinstetter und Katharina Müller-Sanke

Im Mordprozess gegen Leon D. sollten heute zwei Psychologen aus der JVA gehört werden. Für einen der beiden hat der Angeklagte seine Aussageerlaubnis im letzten Moment zurückgezogen. Außerdem ging es um einen kriminaltechnischen Bericht vom Tatort.

Der Angeklagte Leon D. auf dem Weg zur Anklagebank. ©Stefanie Schweinstetter
Der Angeklagte Leon D. auf dem Weg zur Anklagebank. ©Stefanie Schweinstetter

Am fünften Tag der Hauptverhandlung im Mordprozess gegen Leon D. ist die Jugendkammer vor dem Angeklagten und der Nebenklage im Saal. Die vorsitzende Richterin Andrea Deyerling verschränkt die Hände unter dem Kinn, schürzt die Lippen. Dann steht sie auf und geht in Richtung Zeugeneingang und sieht: Die restlichen Prozessbeteiligten sind auf dem Weg.

Staatsanwalt: Mordmerkmale werden ergänzt

Oberstaatsanwalt Götz klärt den Angeklagten darüber auf, dass die Anklage nun zusätzliche Begründungen für das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Betracht zieht.

Das Gefühl ausgegrenzt zu sein, Wut und Kränkung und der Verlust des Selbstwerts einer narzisstischen Persönlichkeit kämen dazu. Das sehe er im Gutachten des Sachverständigen Dr. Wenske von der forensischen Psychiatrie Erlangen bestätigt. Ein Ergänzungsgutachten beschäftige sich außerdem mit der Frage, ob eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden solle. Das lasse der Gutachter noch offen, schließe es aber auch nicht aus. Dr. Wenske soll sein Gutachten am Donnerstag, den 24. Oktober, vorstellen, wenn die Hauptverhandlung fortgesetzt wird.

Psychologin aus der JVA: Angeklagter habe Geschehnisse als von sich abgespalten erlebt

Eine Psychologin aus der JVA, die nach einem Zwischenfall beim Hofgang ein einmaliges Gespräch mit dem Angeklagten geführt hat, sagt als erste Zeugin aus: Leon D. sei von einem Mitgefangenen bedroht worden, dabei seien ihm Handgreiflichkeiten angedroht worden. Im anschließenden Kriseninterventionsgespräch sei es unter anderem darum gegangen, wie der Angeklagte sein Leben während und nach der Haft gestalten könnte. „Wenn ich mich gerade bedroht fühle, mache ich mir ja keine Sorgen um mein Physikstudium“, merkte Richterin Deyerling an. Teil der Bedrohung sei wohl gewesen, dass das Leben des Angeklagten aufgrund seiner Tat zerstört sei, so die Psychologin. Selbst könne sie die Bedrohung nicht bezeugen. Leon D. habe von ihr eine „richtungsgebende Antwort“ auf die Frage erwartet, ob er ein schlechter Mensch sei. Auf die Frage, ob sie ihm diese gegeben habe, sagt die Psychologin: „Ich bin da neutral rangegangen.“

Insgesamt habe Leon D. während des Gesprächs stabiler gewirkt als sie erwartet habe. Die Psychologin schätzte den Angeklagten aber zum Teil auch als dissoziiert ein, er habe die Geschehnisse beim Hofgang ihrem Eindruck nach als von sich abgespalten erlebt. Auf Nachfrage der Nebenklage, was die Krise genau gewesen sei, sagt die Psychologin, sie habe dafür keine konkreten Anhaltspunkte. Vor der Aussage des zweiten Psychologen, mit dem Leon D. mehrere Gespräche geführt haben soll, bittet Leon D.s Verteidiger um eine zehnminütige Pause.

Psychologe aus der JVA darf doch nicht aussagen

Die Aussagegenehmigung, die Leon am ersten Prozesstag für den Psychologen, mit dem er in der JVA mehrmals gesprochen hat, erteilt hat, nimmt er nach zehnminütiger Besprechung mit seinem Verteidiger zurück. Der Psychologe war bereits für den vergangenen Freitag geladen gewesen, an dem Leon D. durch seinen Anwalt kommunizierte, für die Aussagen der Psychologen nicht fit genug zu sein. Der Psychologe bleibt also an seine Schweigepflicht gebunden und darf nicht aussagen. Die vorsitzende Richterin lässt ihn trotzdem hereinrufen. „Vielen Dank, dass Sie sich sowohl am Freitag als auch heute die Zeit genommen haben“, sagt sie. Und in Richtung des Angeklagten und seines Verteidigers: „Das kann man sich auch ein paar Minuten vorher überlegen.“

Kontakt nach Kuss abgebrochen

Eine weitere Zeugin, die Leon vom Kickbox-Training kennt, berichtet, sie seien schnell „beste Freunde“ geworden. „Hat’s mal geknistert?“, kommt Richterin Andrea Deyerling zur Sache. „Ich würde schon sagen“, räumt die Zeugin ein. Sie seien sich auf dem Hexenball diesen Jahres näher gekommen, hätten sich dort auch geküsst. Zu diesem Zeitpunkt waren Rebecca und Leon bereits getrennt.  Danach hätten sie aber entschieden, es bei einer Freundschaft belassen zu wollen. „Da waren Sie sich beide einig?“, fragt die Richterin. „Ja, also man hätte unsere Chats schon missverstehen können. Wir haben noch zum Spaß geflirtet“, sagt die Zeugin. Danach habe der Kontakt zu Leon stark abgenommen. Die Zeugin habe mehrmals versucht, Kontakt mit Leon D. aufzunehmen. Er habe ihre Versuche aber abgeblockt. Auf die Frage, ob sie Leon immer noch als Freund bezeichnen würde, sagt die Zeugin: „Eigentlich ja.“

Kriminaltechnische Erkenntnisse vom Tatort

Ihm Rahmen des kriminaltechnischen Berichts wird das Tatgeschehen am Abend des 24. Mai 2024 noch einmal rekonstruiert. In Ergänzung zum Blutspuren- und Verletzungsbild, das Rechtsmediziner Stephan Seidl am vergangenen Freitag vorstellte, beschreibt die Kriminalbeamtin, wie sich der Angeklagte im Haus nach der Tat bewegt haben muss. Das sei vor allem anhand der Blutspuren nachvollziehbar, die er durch selbst beigebrachte Verletzungen am linken Unterarm in nahezu allen Zimmern im Erdgeschoss und ersten Stock von Rebeccas Zuhause in Bindlach hinterlassen habe. Leon D. hatte außerdem beim Betreten des Hauses seine Schuhe ausgezogen und so Blut durch die Räume getragen. Eine Gesamtaufnahme des Tatorts, wie ihn die Spurensicherung aufgefunden hat, sorgt für absolute Stille im Gerichtssaal.

Angeklagter legte sich in Rebeccas Bett

Er sei in der Zeit nach der Tat im ersten Stock in die Badewanne gegangen. In dem Video, das Leon D. am Tatabend von sich aufgenommen hat, gibt er an, das im Rahmen seiner Selbstverletzung getan zu haben. Im Anschluss habe er sich in Rebeccas Bett gelegt, so die Kriminalbeamtin. Das legt ein nasser Abdruck auf dem blauen Spannbetttuch nahe, den die Spurensicherung bei ihrem Eintreffen feststellt. Das Messer, mit dem er sich selbst verletzt haben soll, wurde ebenfalls in Rebeccas Bett gefunden. Ob es Rebeccas Haushalt zuzuordnen sei, sei ihr unbekannt, so die Kriminalbeamtin. Die Tatwaffe, ein von der Kriminalbeamtin als „Schälmesser“ bezeichnetes Messer mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern sei auf der Küchenzeile auf einer Kaffeemaschine gefunden worden. Auf einem im Gerichtssaal gezeigten Foto ist zu sehen, dass die Spitze des Messers nahezu im 90 Grad-Winkel zu einem Haken gebogen ist. Klinge und Griff dieses Messers seien nahezu vollständig mit Blut behaftet gewesen, so die Kriminalbeamtin, bei dem größeren Messer sei nur die Klinge zum Teil mit Blut bedeckt gewesen.

Außerdem geht es um die schwarzen Strickhandschuhe, die die Spurensicherung auf dem Esszimmertisch in Rebeccas Wohnzimmer gefunden hat. Leon D. hatte am  ersten Tag der Hauptverhandlung angegeben, diese Handschuhe getragen zu haben, weil er sich bei Nervosität die Handrücken aufkratze. Das Gericht hat in den vergangenen Prozesstagen zahlreiche Zeugen hierzu befragt. Von einem nervösen Tick oder einer Gewohnheit Leon D.s, im Sommer Strickhandschuhe zu tragen, konnte keiner der Zeugen berichten.

Schutzkappe des Messers schon im Auto abgenommen

Der Bericht über die Untersuchung des Autos von Leon D., das er etwa 850 Meter vom Tatort abgestellt hatte, liefert ein weiteres Detail: Auf dem Boden auf der Fahrerseite hat die Spurensicherung die Schutzkappe des Tatmessers gefunden. „Wir konnten diese Kappe dem Tatmesser durch eine Google-Suche zuordnen“, sagt die Kriminalbeamtin und zeigt ein Foto des Messers in Originalverpackung.

Die Detailaufnahmen vom Tatort und von Rebeccas Obduktion werden am Richtertisch besprochen, sodass die Öffentlichkeit diese Fotos nicht sieht. Leon D. hat zeitweise die Schultern hochgezogen, schaut während des gesamten Vortrags der Kriminalbeamtin nur bei wenigen Gelegenheiten auf die Leinwand. Er wirft aber immer wieder Seitenblicke auf die Fotos, die sein Verteidiger in seiner Akte vor sich liegen hat.

Richterin: Sicherungsverwahrung wird in Betracht gezogen

Zum Ende der Sitzung spricht Richterin Andrea Deyerling den Angeklagten direkt an. „Es stand ja im Raum, dass Sie sich nochmal äußern wollen, Herr D. Es stand ja aber auch im Raum, dass Sie den Psychologen von seiner Schweigepflicht entbinden wollen. Können Sie denn abschätzen, ob und in welchem Umfang Sie sich äußern wollen?“ Das Vorhaben bestehe weiterhin, so Verteidiger Hilmar Lampert. Es werde um das konkrete Tatgeschehen gehen. Sein Mandant habe durch die Hauptverhandlung weitere Erinnerungen wiedergewonnen. Am ersten Tag hatte Leon D. ausgesagt, sich nur bruchstückhaft an die Tat erinnern zu können und keine Detailangaben zum Tatgeschehen gemacht.

Die Sitzung schließt mit einigen Hinweisen, die die vorsitzende Richterin verliest. Ergänzend zur Anklageschrift kommt: Leon D. habe den von Rebecca angegebenen Trennungsgrund, keine Gefühle mehr für ihn zu haben, nicht akzeptiert und weiterhin erwartet, dass er Einfluss auf ihr Leben nehmen könne. Als sie sich seinen Kontrollversuchen zunehmend entzogen habe und sich bei einem Clubbesuch nicht bereiterklärt habe, sich von anderen Männern fernzuhalten, sei er so wütend geworden, dass er spätestens am 22. Mai (also zwei Tage vor der Tat) den Plan gefasst habe, sie zu töten. Er habe Rebecca S. aus Wut auf sie und um die aus seiner Sicht bestehende Gefahr zu beseitigen, dass sie ihn aus seinem Freundeskreis drängen könne, getötet. Außerdem habe er durch die Tat seine Lebenszufriedenheit verbessern wollen.

Zum Tatgeschehen sei außerdem zu ergänzen, dass Leon D. Rebecca S. in ihrer Küche im Uhrzeigersinn entlang der Küchenzeile mit zahlreichen Messerstichen und -schnitten angegriffen habe. Gegen Ende dieses Angriffs habe er ihr eine drastische Halsverletzung zugefügt. Rebecca S. sei innerhalb einer Minute vor allem an dieser Halsverletzung gestorben. Zu den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe sollen gegebenenfalls folgende Motive hinzutreten: Wut, Sicherung des Freundeskreises und Verbesserung der eigenen Lebenszufriedenheit. Leon D. weicht dem Blick der Richterin aus.

Angeklagter will am Donnerstag erneut aussagen

Am Donnerstag, den 24. Oktober, um 9 Uhr wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Dann soll der Angeklagte Leon D. erneut aussagen. „So die Planung in diesem Moment“, schränkt die Richterin ein. Außerdem sollen ein Sachbearbeiter der Kriminalpolizeiinspektion und der Sachverständige Dr. Wenske von der forensischen Psychiatrie in Erlangen gehört werden. Sollte noch Zeit bleiben, sei auch der Bericht der Jugendgerichtshilfe für Donnerstag denkbar, so Richterin Andrea Deyerling. Damit ist die Sitzung um 12:20 Uhr geschlossen.

Tag 1 im Mordprozess gegen Leon D. Angeklagter äußert sich

Tag 2  Die Mutter des Angeklagten spricht

Tag 3: Angeklagter entschuldig sich bei Rebeccas Mutter

Tag 4: Freunde beschreiben die Beziehung zu Rebecca

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