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Tiergarten Nürnberg tötet zwölf Paviane – zwei Sichtweisen im Vergleich
Der Tiergarten Nürnberg hat zwölf Guinea-Paviane wegen Überbelegung getötet – eine Entscheidung, die er als tierschutzgerecht und unvermeidbar darstellt. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) kritisiert diese Maßnahme scharf und sieht darin, insbesondere in der zugrunde liegenden Zuchtpraxis, einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Die Tötung der Paviane im Tiergarten Nürnberg ist ein komplexes Thema, das ethische, rechtliche und artenschutzbezogene Aspekte vereint. Während der Tiergarten auf Überbelegung, Tierwohl und Artenschutzprogramme verweist, sieht die DJGT einen klaren Gesetzesverstoß und fordert eine strikte Regulierung der Zuchtpraxis.
Warum der Tiergarten Nürnberg zwölf Paviane tötete
Am 29. Juli 2025 reduzierte der Tiergarten Nürnberg seine Gruppe von Guinea-Pavianen um zwölf Tiere. Nach Angaben des Tiergartens war die Paviananlage mit 43 Tieren überbelegt, obwohl sie nur für 25 Tiere ausgelegt ist.
Diese Überbelegung beeinträchtige das Tierwohl und die artgerechte Haltung, so der Tiergarten. Die Entscheidung zur Tötung sei nach jahrelanger Prüfung und intensiver Suche nach Alternativen in enger Abstimmung mit Aufsichtsbehörden, Veterinäramt, Umweltamt und dem Europäischen Erhaltungszuchtprogramm (EEP) getroffen worden.
Tiergartensicht
Der Tiergarten betont, dass die Auswahl der zu tötenden Tiere nach Kriterien wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand erfolgte. Vor der Tötung wurden alle Weibchen auf Trächtigkeit untersucht. „Die Tiere wurden einzeln tierschutzgerecht per Kugelschuss getötet“, berichtet der Tiergarten, zwei starben unerwartet während der Narkose.
Insgesamt wurden zwölf Paviane – drei Männchen und neun Weibchen – entnommen, um die Gruppe auf 26 Erwachsene und fünf Jungtiere mit ausgewogenem Geschlechterverhältnis zu reduzieren.
Die Körper werden für wissenschaftliche Zwecke und als Futter für Raubtiere verwendet. Eine frühere Ankündigung sei aus Sicherheitsgründen nicht möglich gewesen. Trotz weltweiter Suche konnten keine geeigneten Aufnahmeeinrichtungen gefunden werden. Eine weitere Erweiterung der Anlage sei nicht geplant, da sie andere Tierarten beeinträchtigen würde.
Kritik der DJGT
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e. V. kritisiert die Tötung scharf und sieht darin einen Verstoß gegen § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Laut DJGT sei die Maßnahme nicht durch eine unvorhersehbare Überschusssituation gerechtfertigt, sondern eine Folge fehlender geplanter Zucht.
Und dies sei das eigentliche Problem. Denn das Oberlandesgericht Naumburg (2011) habe in einem vergleichbaren Fall festgestellt, dass Zootierzucht nur zulässig ist, wenn eine artgerechte Haltung der Nachkommen gesichert ist.
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DJGT widerspricht Tiergarten zur Zuchtpraxis und Alternativen
DJGT-Vorsitzender Dr. Christoph Maisack kritisiert die Aussage von Tiergartendirektor Dag Encke, Vermehrung solle „wie in freier Wildbahn“ erfolgen. Diese Haltung lehne geplante Zucht ab und führe zu vermeidbaren Tötungen. Zudem bestreitet die DJGT, dass keine Aufnahmeplätze für einzelne Paviane verfügbar gewesen seien. Mehrere Einrichtungen hätten Bereitschaft signalisiert, die der Tiergarten jedoch abgelehnt habe.
Appell an Justiz und Politik zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes
Die DJGT hat gemeinsam mit Pro Wildlife e. V. Strafanzeige erstattet und fordert die bayerischen Staatsanwaltschaften und Gerichte auf, das Tierschutzgesetz und die Rechtsprechung strikt durchzusetzen. Die Organisation hofft, dass demonstrative Tötungen in Zoos künftig unterbleiben und stattdessen auf kontrollierte Zucht und artgerechte Haltung gesetzt wird.











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