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Gericht

Tötung von Prostituierter Katina K.: Zwölf Jahre Haft für 74-jährigen Mann aus Forchheim – Revision eingelegt

Ein 74 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Forchheim ist im Fall der getöteten Prostituierten Katina K. zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bamberg sah es als erwiesen an, dass der Senior die 33-Jährige im Sommer 2024 getötet hat. Von der Leiche fehlt bis heute jede Spur. Der Angeklagte hat nun Revision gegen das Urteil eingelegt.

Gericht: Nur der Angeklagte hatte ein Motiv

Nach Überzeugung der Kammer war der Rentner der Einzige, der ein Motiv für die Tat hatte. Katina K. galt seit August 2024 als vermisst. Zuletzt wurde sie lebend auf dem Grundstück des 74-Jährigen bei Eggolsheim im Landkreis Forchheim gesehen.

Zwischen dem Mann und der Frau soll es eine Beziehung gegeben haben. Laut Gericht planten beide, gemeinsam in die bulgarische Heimat der Frau auszuwandern. Dafür verkaufte der Mann sein Grundstück und überwies Katina K. mehrmals hohe Geldbeträge.

Streit ums Geld – und eine Sprachnachricht voller Angst

Doch Anfang August 2024 kam es laut Urteil zum Bruch. Katina K. teilte dem Mann mit, dass sie allein nach Bulgarien gehen wolle. Daraufhin eskalierte der Streit um Geld. Der 74-Jährige habe erkannt, dass die Frau es wohl auf sein Vermögen abgesehen hatte.

Kurz danach schickte Katina K. eine Sprachnachricht an eine Freundin. Darin sagte sie, dass sie kein Geld mehr bekomme und Angst habe, getötet zu werden. Kurz darauf verschwand sie spurlos.

Lebensplanung des Angeklagten zerbrochen

Laut Gericht zerbrach mit der Trennung die gesamte Lebensplanung des Angeklagten. Aus Verzweiflung und Wut soll er die 33-Jährige getötet und ihre Leiche an einem unbekannten Ort versteckt haben. Um Spuren zu verwischen, habe der Mann Kleidung verbrannt, unter anderem bei Nieselregen.

Blutspuren im Auto überführen den Täter

Entscheidend für das Urteil waren Blutspuren von Katina K. im Kofferraum des Autos des Angeklagten. Diese erklärte der Mann mit einer angeblichen Verletzung der Frau beim Verladen von Schrott. Doch laut Zeugenaussagen hatte Katina K. keine sichtbaren Verletzungen. Zudem waren seine Aussagen nach dem Verschwinden der Frau widersprüchlich.

Ein Gutachter bescheinigte dem 74-Jährigen eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Bereits in der Jugend war er mehrfach straffällig, unter anderem wegen Brandstiftung und Vergewaltigung. Auch in einem Vermisstenfall vor rund 30 Jahren war er verdächtigt worden, ohne dass ihm eine Schuld nachgewiesen werden konnte.

Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre

Die Staatsanwaltschaft Bamberg ging ursprünglich von Mord aus, plädierte im Laufe des Prozesses jedoch auf Totschlag. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und drei Monaten.

Die Nebenklage, vertreten durch die Eltern von Katina K., verlangte zudem Schmerzensgeld, da die Familie wegen der fehlenden Leiche keinen Abschluss finden könne. Die Verteidigung des Angeklagten beantragte einen Freispruch, da es keine direkten Beweise gebe.

Urteil noch nicht rechtskräftig – Revision eingelegt

Der Indizienprozess war umfangreich: Insgesamt wurden 80 Zeugen und sechs Sachverständige gehört. Der Angeklagte selbst schwieg während der Hauptverhandlung.

Das Landgericht Bamberg verurteilte ihn schließlich zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags. Der 74-Jährige legte gegen das Urteil Revision ein, wodurch es noch nicht rechtskräftig ist.