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Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2026 | 09:37

Politik

Umbau Erlanger-/Bismarckstraße: Entscheidung ab Herbst 2026 offen

von Michael Christensen

Neue Details aus der Stadtratssitzung zum Umbau der Erlanger- und Bismarckstraße: Der Bebauungsplan bleibt rechtskräftig, über eine mögliche Umsetzung entscheidet frühestens ab Ende September 2026 der neue Stadtrat.

Archivfoto: Jennifer Burgmayr
Archivfoto: Jennifer Burgmayr

In der Stadtratssitzung am 25. Februar 2026 hat die Verwaltung die Kritik von DU-Stadtrat Wolfgang Gruber aufgegriffen. Warum tauchen Millionenbeträge für die Erlanger- und Bismarckstraße in der Finanzplanung 2027/28 auf, obwohl das Projekt politisch gestoppt wurde? Zudem kritisiert er, dass die Ansätze lediglich als Rad- und Fußwege-Maßnahmen ausgewiesen sind und kein transparenter Hinweis auf den Umbau der Bismarck- und Erlanger Straße erfolgt.

Referentin Urte Kelm stellte klar:

„Die Übernahme des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat stellt keinerlei Beeinträchtigung der Planung dar.“

Der Bebauungsplan sei weiterhin rechtskräftig. Auch die einjährige Frist zur Geltendmachung möglicher Verfahrens- oder Formmängel sei inzwischen abgelaufen. Damit bleibt die planungsrechtliche Grundlage bestehen – trotz des Beschlusses vom 24. September 2025, mit dem das Bürgerbegehren gegen den Umbau übernommen wurde.

2026 kein Bau, keine Mittel eingestellt – neue Entscheidung ab Herbst möglich

Kelm betonte zugleich: „Selbstverständlich wird der Stadtratsbeschluss […] vollzogen und die Verkehrsraumneugestaltung im Jahr 2026 baulich nicht umgesetzt.“ Im Haushalt 2026 seien keine Mittel eingestellt.

Die einjährige Sperrfrist läuft am 25. September 2026 aus. Danach liege es dem neuen Stadtrat ob, „wann, wie und ob die Planung umgesetzt werden soll“.

Die in der Finanzplanung ab 2027 vorgesehenen Beträge resultieren laut Verwaltung aus einem angepassten Pauschalansatz für Fuß- und Radwegemaßnahmen. Künftig soll im Investitionshaushalt „auf eine klare Trennung“ zwischen dem konkreten Umbauprojekt und allgemeinen Maßnahmen zur Verbesserung der Fuß- und Radwegsicherheit geachtet werden.

Artikel vom 18. Februar

Der Umbau der Erlanger und Bismarckstraße beschäftigt erneut den Bayreuther Stadtrat. Das Projekt sieht vor, die bisher zweispurigen Einbahnstraßen auf eine Spur zu reduzieren, um mehr Platz für Rad- und Fußverkehr zu schaffen sowie Lärm und Unfallrisiken – insbesondere im Umfeld von Schulen – zu verringern. Befürworter sehen darin einen Schritt zu mehr Verkehrssicherheit und nachhaltiger Mobilität, Gegner warnen vor möglichen Staus und Einschränkungen für den Autoverkehr.

Im September 2025 übernahm der Stadtrat ein Bürgerbegehren gegen den Umbau und stoppte damit zunächst die Umsetzung. Stadtrat Wolfgang Gruber (DU) kritisiert nun, dass in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2027 dennoch Millionenbeträge auftauchen, die laut Verwaltung mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Aus seiner Sicht wirft dies die Frage auf, „was ein Stadtratsbeschluss eigentlich gilt“, wenn Maßnahmen weiterhin finanziell vorbereitet werden.

„Übernahme statt Urnengang“: Entscheidung bleibt politisch umstritten

Bereits die Entscheidung, das Bürgerbegehren zu übernehmen statt einen Bürgerentscheid durchzuführen, sorgte 2025 für kontroverse Diskussionen. Die Verwaltung hatte empfohlen, die Forderung direkt zu übernehmen, um Zeit, Kosten und organisatorischen Aufwand eines Bürgerentscheids zu vermeiden – zumal für die kommenden Haushaltsjahre ohnehin keine Mittel für die Umsetzung vorgesehen waren.

SPD-Stadtrat Thomas Bauske erklärte damals: „Es wäre ein Witz, einen Bürgerentscheid zu veranstalten, wenn von Anfang an klar ist, dass wir kein Geld dafür einstellen.“

Wolfgang Gruber betonte dagegen damals wie heute, man hätte die Bürger abstimmen lassen sollen – selbst wenn dies die Stadt Geld gekostet hätte – und „das Ergebnis dann auch akzeptieren“ müssen.

Rechtsamt: Haushaltsmittel dürfen vorsorglich eingestellt werden

Rechtsreferentin Ruth Fichtner stellt klar, dass die Aufnahme möglicher Mittel in die Finanzplanung rechtlich zulässig ist. Der Stadtrat habe im September 2025 die Forderung des Bürgerbegehrens übernommen; ein gegenläufiger Beschluss könne frühestens nach Ablauf der einjährigen Bindungsfrist ab September 2026 erfolgen.

Haushaltsansätze für spätere Jahre dürften dennoch vorsorglich vorgesehen werden, auch wenn über die tatsächliche Umsetzung erst später entschieden werde. Für das Haushaltsjahr 2026 selbst seien keine Mittel für das Projekt eingestellt worden.

Oberbürgermeister: „Reine Platzhalter“

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger bezeichnet die Ansätze als „reine Platzhalter“. Die mittelfristige Finanzplanung enthalte regelmäßig Summen, die mögliche Investitionen abbilden sollen und nicht automatisch umgesetzt werden. Viele dieser Positionen würden später nicht realisiert; konkrete Ausgaben entstünden erst nach einem neuen politischen Beschluss.

Kritik aus der DU bleibt bestehen

Wolfgang Gruber sieht dennoch ein Transparenzproblem und fordert, Projekte, die politisch gestoppt wurden, müssten auch im Haushalt klar ausgewiesen werden. Änderungen sollten offen beschlossen werden und nicht indirekt über Sammelpositionen vorbereitet werden.

Seine Anfrage an die Stadtverwaltung wird in der nächsten Stadtratssitzung am 25. Februar im Rahmen der Haushaltsverabschiedung öffentlich beantwortet.

Schon gelesen? Dafür gibt die Stadt Bayreuth ihr Geld aus – Haushaltsberatungen 2026.

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